
Behinderung – Ab wann ist eine Person behindert?
Behinderung bedeutet, in den körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eingeschränkt sein. Wenn ein gesundheitlicher Schaden durch Krankheit, Unfall oder ähnliches zu sozialen Einschränkungen führt, so gilt diese Person als behindert. Jeder gesundheitliche, körperliche Schaden, der nicht nur vorübergehend sondern länger wie 6 Monate Einschränkungen hervorruft durch die, die betroffene Person soziale Beeinträchtigungen hinnehmen muss. Voraussetzung ist, dass körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten die für dieses Lebensalter typisch wären, abweichen. Man spricht auch vom Verlust oder Beeinträchtigung von körperlichen und geistigen Funktionen.
Welche Menschen als schwerbehindert anzusehen sind, ergibt sich aus § 2 Abs. 2 SGB IX
- Körperliche Beeinträchtigung
- Muss länger als 6 Monate anhalten
- Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Die WHO definiert den Begriff „Behinderung folgender maßen: „ein gestörter Zustand vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“
- Gesundheitsschaden mit persönlichen Folgen, wie Einschränkung der Unabhängigkeit, Beweglichkeit, Freizeitaktivitäten, der sozialen Integration, wirtschaftlichen und beruflichen Möglichkeiten, sowie mit familiären Folgen wie Pflegebedarf
- Funktionelle Einschränkungen
- Wirtschaftliche bzw. finanzielle Belastungen
- Gestörte soziale Beziehungen mit gesellschaftlichen Folgen wie Fürsorgebedürftigkeit, soziale Isolierung etc.
Das Sozialgesetzbuch definiert den Begriff „Behinderung“ folgender maßen:
- Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) aus dem Schwerbehindertenrecht sind Menschen behindert, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen kann und dadurch eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eindeutig beeinträchtigt ist.
- Menschen sind schwerbehindert wenn mindestens ein Grad der Behinderung von 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können.
Schwerbehinderung Voraussetzungen

Ab wann spricht man von ”Behinderung”
ich möchte den Neuen Schwerbehinderten-Ausweis von 2013 beantragen.
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