
Ambulanter Pflegedienst EMMA

Ambulanter Pflegedienst EMMA
Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt dann kann es sein, dass der oder die Behinderte im alltäglichen Leben auf einen Pflegedienst angewiesen ist. Je nach Schwerbehinderung kann es sein, dass bestimmte Tätigkeiten aus dem alltäglichen Leben nicht mehr selbständig übernommen werden können. In diesem Fall muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf eine Pflegestufe gestellt werden. Hier müssen alle Tätigkeiten aufgelistet werden, die selbst nicht mehr auszuführen sind.
Was genau macht ein Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst kommt 1 bis 4 mal am Tag und unterstützt den Behinderten bei den Aufgaben, die er nicht mehr selbst erledigen kann. Dazu kann die Gabe von Medikamenten gehören, eine Unterstützung beim waschen und baden, eventuell eine Versorgung mit Windeln oder Inkontinenzeinlagen.
Der Pflegedienst kann auch die Mahlzeiten zubereiten, sofern es sich um Dinge wie Brote schmieren oder Ähnlich handelt. Auch das Füttern gehört bei Bedarf dazu, ebenso wie das An- und Ausziehen. Eine Begleitung vom Bett auf die Couch oder ins Bad ist ebenso möglich wie die Versorgung dauerhafter Wunden wie „offener Beine“ oder die Gabe von Spritzen bei Diabetes oder anderen Erkrankungen.
Durch die Unterstützung der ambulanten Pflegedienste ist es möglich, dass viele Menschen in Ihrem Zuhause bleiben können, die ansonsten in ein Pflegeheim oder eine ähnliche Institution wechseln müssten. Alle diese Leistungen und mehr bietet der Ambulanter Pflegedienst EMMA.
Warum kommt nicht immer die gleiche Pflege?
Welche Leistungen übernimmt kein Pflegedienst?
Wenn die Schwerbehinderten Menschen zum Arzt müssen, dann kann hier ein Taxi oder ein Krankentransport benutzt werden. Diese Kosten müssen vorgestreckt werden, lassen sich aber bei der Krankenkasse einreichen.
Es ist manchmal auch möglich, zu Terminen bei Behörden oder Anderen begleitet zu werden.
Was die Freizeitgestaltung angeht, so kann leider kein Pflegedienst behilflich sein. Unter besonderen Voraussetzungen bezahlt die Krankenkasse oder der Rententräger jedoch eine „Alltagshilfe“.
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