Ausbildung und Studium mit Behinderung

Durch | 30. September 2014

Ausbildung und Studium mit Behinderung

Ausbildung und Studium mit Behinderung. Die Schule ist beendet, ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Eine Berufsausbildung ist der erste Schritt in die Arbeitswelt. Hier ergeben sich viele Fragen: Welcher Beruf passt zu mir? Wo erhalte ich Informationen und Unterstützung?Gerade für Jugendliche mit Behinderung gibt es eine ganze Reihe Maßnahmen, die bei der Berufswahl und Ausbildung helfen. Ein wichtiger Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit. Hier gibt es umfangreiche Unterstützung. Neben finanziellen Hilfen, wie dem Ausbildungs- und Übergangsgeld, bietet die Arbeitsagentur Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und berät zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Jeder Arbeitssuchende bekommt dort einen persönlichen Sachbearbeiter zugewiesen, der alle Fragen rund um die Jobsuche individuell beantworten kann.

Maßnahmen zur Orientierung und Qualifizierung

Sollten Defizite in den grundlegenden Fähigkeiten und Kenntnissen zu Tage treten, hilft die Arbeitsagentur mit der Aktivierungshilfe. Diese dient dazu, zunächst eine berufliche Orientierung zu ermöglichen, Motivation zu erzeugen, die nötigen Umgangsformen zu vermitteln und die richtigen Strategien für die Bewerbung zu erlernen. Teilnehmen können Jugendliche unter 25 mit abgeschlossener Schulausbildung.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen vermitteln die notwendige Allgemeinbildung, Schlüsselqualifikationen sowie einen umfassenden Einblick in die unterschiedlichen Berufsfelder – jeweils individuell an die Anforderungen jedes einzelnen Jugendlichen angepasst.Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen Jugendliche mit Behinderung dazu befähigen, eine erstmalige betriebliche Ausbildung aufzunehmen, fortzusetzen und/oder erfolgreich abzuschließen. Darüber hinaus soll ein Abbruch verhindert werden.
Sie kommen ebenfalls in den Fällen zum Einsatz, in denen eine betriebliche Berufsausbildung bereits abgebrochen wurde und der Jugendliche eine weitere betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nicht beginnen kann, oder wenn er nach erfolgreichem Abschluss einer durch ausbildungsbegleitende Hilfen geförderten, betrieblichen Ausbildung nicht vom Betrieb übernommen wird.
Jugendliche, die eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, sollen durch ausbildungsbegleitenden Hilfen zudem zu einem erfolgreichen Abschluss befähigt werden, um ihre Chancen auf einen anschließenden Ausbildungsplatz zu verbessern.Ist der Schritt in eine Ausbildungsvorbereitung oder in eine mit Qualifizierungszuschuss geförderte Beschäftigung geschafft, kann bei Bedarf eine sozialpädagogische Begleitung in Anspruch genommen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Lern- und Arbeitsverhalten positiv zu beeinflussen und die Integration zu erleichtern.Außerbetriebliche AusbildungNeben der betrieblichen Ausbildung besteht für Jugendliche mit Behinderung, die aus unterschiedlichen Gründen trotz ausbildungsbegleitender Hilfen keine Ausbildung in einem Betrieb aufnehmen können, die Möglichkeit, ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung zu absolvieren. Ziel dabei ist es, möglichst im Anschluss an das erste Ausbildungsjahr, die Ausbildung in einem regulären Betrieb weiter zu führen. Falls das nicht möglich ist, kann die gesamte Ausbildung auch außerbetrieblich absolviert werden.

Finanzielle Hilfen

Die Arbeitsagentur gewährt Jugendlichen mit Behinderung im Rahmen qualifizierender Maßnahmen und auch während der Ausbildung selbst finanzielle Hilfen in Form von Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und Übergangsgeld.
Die Berufsausbildungsbeihilfe fördert Jugendliche, die an allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung teilnehmen. Sie beträgt bei unverheirateten Jugendlichen unter 21 Jahren 316 Euro, bei verheirateten und über 21-jährigen aktuell 397 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Dieses greift jedoch nur, wenn eine vorgegebene Vorbeschäftigungszeit erfüllt wurde und der Jugendliche aktuell an einer Maßnahme teilnimmt, für die besondere Maßnahmen erbracht werden müssen. Besteht kein Anspruch, kann unter Umständen das Ausbildungsgeld greifen. Die zuständigen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur können im Einzelfall zu den jeweiligen finanziellen Hilfen beraten.

Studieren mit Behinderung

Nach erfolgreichem Schulabschluss mit der Hochschul- oder Fachhochschulreife können Jugendliche mit Behinderung genau so ein Studium beginnen, wie ihre nicht-beeinträchtigten Kommilitonen.
Allerdings gibt es bei der Wahl des Studienplatzes einige Besonderheiten zu beachten. Das beginnt bereits mit den jeweiligen baulichen Voraussetzungen. Denn nicht jede Fakultät ist barrierefrei eingerichtet. Auch, wenn spezielle Anforderungen an Wohnung und Mobilität gestellt werden oder Hilfe in Bezug auf Pflege und das Lernen benötigt wird, sollte vorab sichergestellt werden, dass all dies am gewählten Studienort erfüllt werden kann.

Bewerbung

Grundsätzlich durchlaufen Jugendliche mit Behinderung die gleichen Verfahren zur Studienplatzvergabe, wie alle anderen auch. Ausschlag gebend sind der NC und die Wartezeit. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Sonderanträge zu stellen.

• Der Antrag auf Nachteilsausgleich in Bezug auf den NC kann gestellt werden, falls die Abiturnote aufgrund der Behinderung nachweislich schlechter ausgefallen ist. Zum Beleg sind beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse und ein detailliertes Schulgutachten notwendig, dass nachweist, wie sich die Behinderung negativ auf die Note ausgewirkt hat.
• Der Antrag auf Nachteilsausgleich in Bezug auf die Wartezeit kann gestellt werden, wenn sich das Abitur nachweislich aufgrund der Behinderung verzögert hat. Musste beispielsweise ein Schuljahr aus diesem Grund wiederholt werden, wirkt sich das durch die Gutschrift zweier Wartesemester aus.
• Mit einem Härtefallantrag wird die sofortige Zulassung zum Studium beantragt. Eine geringe Anzahl der verfügbaren Studienplätze wird für diese Fälle reserviert. Die Regelung deckt unterschiedliche Härtefälle ab. Unter Umständen auch Krankheit und Behinderung, wenn sie durch ein fachärztliches Gutachten oder einen ähnlichen Beleg nachgewiesen werden.
• Der Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienortes ist sinnvoll, falls die Behinderung das Studium nur an bestimmten Orten erlaubt.

Finanzierung des Studiums

Studierende mit Behinderung können BAföG beantragen. Sie erhalten jedoch lediglich die gleichen Sätze, wie nicht-behinderte Studierende. Zum Bestreiten des Lebensunterhalts reicht dieses Geld in der Regel nicht aus. Erst Recht, wenn bedingt durch die Behinderung höhere finanzielle Belastungen zu bewältigen sind. Für diesen Fall kann im Zusammenhang mit der Anrechnung des Einkommens von Eltern und/oder Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartpartner ein Härtefallantrag gestellt werden. Weiterhin kann das BaföG auf Antrag über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden, wenn sich diese durch die Behinderung verlängert.
Hat sich der Studienbeginn durch die Behinderung verzögert, wird das BAföG auch bei Aufnahme des Studiums nach dem 30., beim Masterstudium nach dem 35. Geburtstag, gewährt.
Auch, was die Rückzahlung des BAföGs angeht, können Studierende mit Behinderung Sonderregelungen in Anspruch nehmen. Die Hälfte des Geldes ist ein unverzinsliches Staatsdarlehen, das in Raten fünf Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit zurückzuzahlen ist. Bei geringem Einkommen, ist eine Zurückstellung von der Rückzahlung um jeweils ein Jahr möglich. Der entsprechende Freibetrag erhöht sich bei Schwerbehinderten um die behinderungsbedingten Aufwendungen.

Zusätzlich zum BAföG bieten einige Stiftungen Stipendien speziell für Behinderte.

Unterstützung während des Studiums
Ist zum Besuch der Hochschule die Hilfe einer assistierenden Person notwendig, kann diese im Rahmen der Eingliederungshilfe (anteilig) finanziert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und dem Anteil, der von den Eltern über den Unterhalt mitzutragen ist. Zuständig sind die überörtlichen Sozialhilfeträger. Auch Hilfsmittel, die für das Studium notwendig sind sowie Fahrtkosten können über die Hilfe zum Besuch einer Hochschule finanziert werden.

Pflege-Leistungen

Pflegebedürftige Studierende haben Anspruch auf die regulären Leistungen, wie Pflegegeld, Krankenpflege und Sachleistungen sowie in bestimmten Fällen die aufstockende „Hilfe zur Pflege“.

Nachteilsausgleich

Um behinderten Studierenden aus ihrer Beeinträchtigung keinen Nachteil beim Studium entstehen zu lassen, kann beim Prüfungsamt ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Dieser besteht beispielsweise in der Möglichkeit, die Assistenz mit in die Prüfungen zu nehmen, oder statt einer mündlichen, eine schriftliche Prüfung zu absolvieren.

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