
Barrierefreies Bauen und Wohnen
Barrierefreies Bauen und Wohnen aber was bedeutet das genau? Unter „barrierefrei“ versteht man die Gestaltung der Umgebung und der den Menschen umgebenden Gegenstände, wodurch ein unbeeinträchtigtes Nutzen dieser auch für Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten möglich wird.

Barrierefrei Wohnen – Frau im Rollstuhl auf Rollstuhlrampe
Barrierefreies Wohnen bedeutet, Wohnräume so zu gestalten und auszustatten, dass Sie den Bedürfnissen von Menschen mit Beeinträchtigungen aufgrund von Behinderungen, Krankheit oder Alter gerecht werden. In den letzten Jahren hat dies immer mehr an Bedeutung in unserer Gesellschaft gewonnen – nicht nur, weil das durchschnittliche Lebensalter immer weiter ansteigt – sondern auch, weil die Integration von Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Teil unseres heutigen Denkens und Handelns geworden ist. Öffentliche Einrichtungen wurden und werden umgebaut, so dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Egal ob Rampen, akustische Signale, Aufzüge oder behindertengerechte Toiletten – Barrierefreiheit begleitet uns in der Öffentlichkeit schon überall und sollte auch Teil der eigenen vier Wände werden.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich Ihr Eigenheim erbauen bzw. nach Ihren Bedürfnissen umbauen und so für die Zukunft vorsorgen können. Denn für denjenigen, der heute schon an morgen denkt, wird sich der zusätzliche Aufwand durch Individualität und eine gleichbleibende hohe Wohnqualität bis ins hohe Alter auszahlen. Dank moderner Architektur, herausragender Technik und individuellem Design ist barrierefreies Bauen heutzutage für Jedermann möglich, ohne die Wohnqualität zu beeinträchtigen. Ganz im Gegenteil erweisen sich barrierefreie Gebäude und Einrichtungen als besonders attraktiv, da sie hohen Komfort, Geräumigkeit und individuelles Design miteinander verbinden.
Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden

Barrierefreies Bauen und Wohnen
Im Laufe Ihres Lebens können Sie in Situationen kommen, in denen Barrieren zum Hindernis werden und viele Menschen handeln erst, wenn es zu spät ist. Meistens wird Barrierefreiheit erst dann zum Thema, wenn man selber betroffen und in der eigenen Mobilität eingeschränkt ist. Aber nicht nur Behinderungen oder Beeinträchtigungen im Alter, sondern auch langwierige Verletzungen können den Alltag soweit einschränken, dass auch schon wenige Stufen zu einer enormen Belastung werden können und ggf. ohne Hilfe erst gar nicht zu überwinden sind. Oftmals gehen Krankheit und finanzielle Einbußen einher, so dass ein notwendiger Umbau schnell zum Desaster werden kann. Unseriöse Firmen haben hier einfaches Spiel. Aus diesem Grunde ist es zu empfehlen, sich schon in jungen Jahren Gedanken über die Zukunft zu machen.
Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden ist für alle Altersgruppen sinnvoll, da es die eigene Zukunft absichert. Die meisten Menschen möchten Zuhause alt werden und sich frei bewegen können. Sorgen Sie schon heute vor, damit Sie bis ins hohe Alter selbstständig und mobil sind. Entscheiden Sie in Ruhe und mit Bedacht, wie Sie Ihr Lebensalter gestalten möchten und lassen Sie sich Zeit, damit Ihnen später keine Barrieren im Weg stehen. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten und informieren Sie sich über die verschiedenen Produkte am Markt, bevor Sie sich entscheiden. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote miteinander und lassen Sie sich Zeit bei Ihrer Entscheidung. Wer sich mit dem Internet gut auskennt, sollte in jedem Falle nach Erfahrungsberichten zu einzelnen Produkten suchen. Auch der Gang zur Verbraucherzentrale kann Ihnen viel Ärger und Geld ersparen, sind es doch gerade Menschen älterer Generationen, die immer wieder durch Betrügereien unseriöser Firmen um Ihre Rente bzw. das Ersparte gebracht werden.
Barrierefreies Bauen und Wohnen Fördermöglichkeiten

Barrierefreies Wohnen – Schlüssel zur barrierefreien Wohnung
Bei Neubauten sollten Sie Ihren Architekten auf die Möglichkeiten barrierefreien Bauens und entsprechender Fördermöglichkeiten ansprechen. Im Internet finden Sie informative Seiten, auf denen Sie die unterschiedlichsten Möglichkeiten einer Finanzierung nachlesen können. Diese muss jedoch vor Baubeginn angemeldet werden. Hinzu kommt, dass eine intelligente Vorplanung im Gegensatz zu aufwändigen und teuren Umbauten meistens keine Mehrkosten verursacht und somit preisgünstig und effektiv ist. Mögliche Barrieren in Häusern ergeben sich durch Höhenunterschiede, bei deren Überwindung insbesondere Menschen mit motorischen Störungen oder Beeinträchtigungen der Gliedmaßen Schwierigkeiten bekommen können. Dies trifft nicht nur auf Treppen zu, sondern auch bspw. auf Badewannen oder Zugängen zu Terrassen, die der Betroffene nur schwer oder gar nicht ohne Hilfe überwinden kann.
Aus diesem Grunde ist es bei Neubauten ratsam, gemäß DIN 18040, 18024 und 18025 Teil 1 und 2 möglichst viele Bereiche des Hauses und deren Zuwege barrierefrei zu gestalten, da diese nur schlecht oder gar nicht nachgerüstet werden können. Bei der Planung des Grundrisses sollten auch spätere Umbaumaßnahmen berücksichtigt werden, wie beispielsweise Treppenlifte. Zudem sollte auf verwinkelte Ecken oder Räume verzichtet werden, da diese irreversibel wären und bei einer eintretenden Beeinträchtigung kaum oder gar nicht mehr genutzt werden könnten. Dazu gehören insbesondere Wohnungseingänge, -zugänge, Treppenhäuser und Flure, deren Breite rollstuhlgerecht sein sollte. Hierbei sind Maße, je nach Nutzung, von 120 cm – 150 cm empfehlenswert, damit der Rollstuhl oder die Gehhilfe problemlos bewegt und die Richtung gewechselt werden kann. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine Gegenstände die Wege blockieren oder beeinträchtigen, da sonst der gewünschte Effekt verloren ginge.
Fördermittel und Antragswege:
Bei der Umsetzung behindertengerechter bzw. barrierefreier Bau / Umbaumaßnahmen im Eigenheim oder Wohnung können Menschen mit Handicap auf eine Vielzahl verschiedener Fördermittel und Kostenträger zurückgreifen. Welche Fördermittel bei welchem Kostenträger beantragt werden ist von den individuellen Lebensumständen abhängig.
Hier einige Beispiele für die Beantragung von Fördermitteln:
- Wohnraum Anpassung gemäß §33Abs. 8 Nr. 6 SGBIX
- Wohnungshilfe Berufsgenossenschaft
- Verbesserungsmaßnahmen der individuellen Wohnsituation im Rahmen der Pflegeversicherung
Barrierefreie Sanitär Einrichtungen

Barrierefreie Sanitär Einrichtungen
Begehbare Duschen sind ebenso sinnvoll wie praktisch, da die Reinigung zeitsparender und effektiver ist im Vergleich zu herkömmlichen Duschen. Durch Glastrennwände oder Vorhänge kann der Nassbereich wie gewohnt von dem Rest des Bades abgetrennt werden, so dass keine Beeinträchtigung des Raumes und des Inventars stattfindet. Vielmehr ist es so, dass eine solche Dusche platzeffizient ist, raumvergrößernd wirkt und somit auch einen ästhetischen Stellenwert hat, der berücksichtigt werden sollte. Auch Küche, Wohn- sowieso Schlafraum sollten so gestaltet werden, dass genügend Bewegungsfläche gegeben ist. So sollte die Höhe der Küchenzeile den späteren Bedingungen angepasst und Platz für Haltegriffe gelassen werden. Barrierefrei Wohnen bedeutet weiterhin, Bedienelemente wie Lichtschalter, Klingel, Waschtisch- oder Spülarmaturen gut erreichen und sich sicher durch die Wohnung bewegen zu können. Rutschfeste und trittsichere Bodenbeläge gehören genauso dazu wie auch die Anpassung der Einrichtungsgegenstände.
Doch nicht jeder wohnt in einem Eigenheim, welches er nach seinen Wünschen und Bedürfnissen umgestalten kann. Oftmals fehlt es auch einfach an dem notwendigen Kapital, die notwendigen Produkte oder Ideen umzusetzen. Für viele bedeutet dies den Auszug aus den eigenen vier Wänden, wenn der Vermieter dem Umbau nicht zustimmt oder die Wohnung nicht barrierefrei modernisiert werden kann. Der Aufwand für einen entsprechenden Umbau ist somit abhängig von den baulichen Gegebenheiten, den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, bei der Wohnungswahl eine barrierefreie Umgestaltung mit einzubeziehen. Demnach sollte in jedem Falle darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Bewegungsfläche zur Verfügung steht, damit eine barrierefreie Umsetzung erfolgen könnte. Zur Sicherheit sollten Sie zuvor mit Ihrem Vermieter über einen entsprechenden Umbau sprechen und seine Meinung dazu erfragen, da sich dadurch künftige Probleme direkt aus der Welt schaffen lassen. Haben Sie Ihre Traumwohnung gefunden, können Sie dann in Ruhe beginnen, sich über mögliche Umbaumaßnahmen zu informieren.
Barrierefreies Bauen und Wohnen – Küche

Barrierefreies Wohnen – Barrierefreie Küche
Für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte ist es notwendig, eine behindertengerechte Küche einzubauen, welche unterfahrbar ist bzw. im Sitzen bedient werden kann. Armatur und Spülbecken sollten gut zu erreichen sein, Herd und Kühlschrank auf entsprechender Höhe eingebaut und genügend Platz zum Wenden eines Rollstuhls gegeben sein. Im vielen Bädern fehlen die notwendigen Bewegungsflächen, so dass auch hier eine komplette Umgestaltung notwendig ist. Neue Sanitär Einrichtungen, ein höhenverstellbarer Waschtisch und eine begehbare Dusche sind hierbei unumgänglich, möchte man selbstständig bleiben. Dies könnte jedoch bei älteren Wohnung zu Problemen führen, da die Boden- und Deckenkonstruktionen ggf. nicht dafür ausgelegt sind. Hierbei sollte in jedem Falle ein Architekt hinzugezogen werden, der einem beratend zur Seite stünde.
Wesentlich unproblematischer ist der Einbau eines Treppenliftes, da es viele Anbieter unterschiedlichster Systeme gibt, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können. Sie können einfach nachträglich eingebaut werden und ohne Umbauarbeiten und Schmutz installiert werden. Moderen Lifte bewegen sich auf glatten Führungsrohren und werden durch Traktion angetrieben. Dadurch kann eine hohe Kurvenstabilität und eine ruhige Fahrweise gewährleistet werden. Die Energieversorgung erfolgt über einen Akku, so dass auch im Falle eines Stromausfalles die Fahrt nicht unterbrochen würde. Hinzu kommt, dass moderne Lifte platzsparend und sauber sind, da dass Hausflur und Treppe jederzeit begehbar bleiben. Hierbei kann zwischen einem Sitzlift oder einen Plattformlift gewählt werden, wodurch eine optimale Anpassung an den Nutzer erfolgen kann. Bei der Wahl sollten Sie sich für eine platzsparende Konstruktion entscheiden, um die Treppe für die anderen Nutzer nicht einzuschränken. Zudem sollte eine regelmäßige Wartung durch einen Fachmann erfolgen, damit ein störungsfreier Betrieb des Liftes gewährleistet werden kann. Hierzu sollten Sie sich an eine zertifizierte Firma wenden. Auch hier sollte darauf geachtet werden, sich nicht durch verlockende Angebote blenden zu lassen.
Bei seriösen Herstellern haben Sie die Möglichkeit, den passenden Lift für Ihre Bedürfnisse auszusuchen und auszuprobieren, um sich dann für das passende Gerät entscheiden zu können. Zudem sollte der Hersteller darauf hinweisen, dass die Liftführung immer einer Maßanfertigung bedarf, damit dieser stabil und sicher fahren kann. Dies kann der Hersteller nur vor Ort feststellen. Er sollte die Treppe exakt vermessen und anhand dieser Daten eine individuelle Fahrbahn für den Lift erstellen. Nach dem Einbau sollten Sie zusammen mit dem Hersteller den Lift ausgiebig testen und nachschauen, ob dieser exakt und ohne Einschränkungen Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Sollte es dennoch einmal zu Störungen kommen, muss der Hersteller jederzeit für Sie Ansprechpartner sein und einen Techniker herausschicken, welcher das Problem unverzüglich beheben muss.
Einen Überblick über die Möglichkeiten der Umgestaltung gibt Ihnen ein Wohnberater oder Architekt. Er unterstützt Sie bei den bautechnischen Veränderungen, der barrierefreien Ausstattung und dem Einsatz von Hilfsmitteln. Für die Planung und deren Durchführung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die er mit Ihnen besprechen wird. Unterstützung hierbei bietet der Staat sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Ihnen stehen Förderprogramme von Bund und Ländern oder privaten Trägern zu, um Bauvorhaben oder Umbauten zu verwirklichen. Hierbei werden günstige Darlehen oder Zuschüsse angeboten. Über Internetseiten oder ortsansässigen Bürgerbüros kann man alle Förderprogramme, die in dem entsprechenden Bundesland angeboten werden, erfragen. Wichtig hierbei ist, die Zuschüsse oder Darlehen vor Baubeginn oder der Umbaumaßnahme zu stellen.
Die meisten Kosten eines solchen Umbaus muss der Mieter alleine tragen. Zuvor muss jedoch die Einwilligung des Vermieters eingeholt werden. Der Vermieter kann Ihrem Antrag nur dann widersprechen, wenn das eigene Interesse oder das der anderen Mieter dadurch beeinträchtigt wird. Dazu zählt eine mögliche Mietminderung des Objektes durch den Umbau oder wenn eine Beeinträchtigung der Sicherheitsbestimmungen vorliegt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ausstattungsgegenstände in Ihrer Wohnung, die beim Auszug rückgebaut werden können. Hierzu gehören beispielsweise Haltegriffe, Armaturen oder Rampen.
Entspricht der Vermieter Ihrem Antrag auf barrierefreies Wohnen, muss der Umbau in Absprache mit ihm erfolgen. Bedingungen und Auflagen des Vermieters sind hierbei einzuhalten. Ebenso kann eine Kaution veranschlagt werden. Bei der Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe können Sie sich beraten lassen und in Verhandlung mit Ihrem Vermieter treten.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Vermieter ein Interesse daran haben werden, barrierefreien Wohnraum anbieten zu können, da dadurch das Interesse an dem Objekt steigen kann. Erfordert jedoch eine altersbedingte Mobilitätseinschränkung und Pflegebedürftigkeit einen entsprechenden Umbau, werden einige der Umbaumaßnahmen (bspw. Verbreiterung der Türen, Installation einer Rampe, Aufbau eines Treppenliftes oder der Einbau einer begehbaren Dusche) durch die Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI 4 übernommen. Hier sind Zuschüsse bis zu 2500 Euro möglich, wenn dadurch eine Selbstständigkeit erreicht, die häusliche Pflege möglich gemacht wird oder erleichtert wird. Dies wird individuell geprüft und dann entsprechend der anfallenden Kosten und den Einkommensverhältnissen des Antragstellers angepasst. Hierbei gilt: 10 % der Kosten müssen durch den Antragsteller übernommen werden, maximal aber 50 % seines monatlichen Bruttoeinkommens. Ist der Umbau der Wohnung auf einen Unfall oder eine Krankheit zurückzuführen, so können Ansprüche an den zuständigen Rehabilitationsträger gem. § 33 SGB IX oder dem Integrationsamt gem. § 102 SGB IX gestellt werden.
Wie Sie bereits gemerkt haben, ist „Barrierefreies Bauen und Wohnen“ ein sehr komplexes und weitgreifendes Thema, welches an die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen angepasst werden muss. Ob in alltäglichen Lebenssituationen, bedingt durch Behinderung, Krankheit oder Unfall – jeder kann davon betroffen sein und sollte dementsprechend früh anfangen, sich über seine Zukunft Gedanken zu machen. Aber auch oder besonders ältere Menschen bedürfen Hilfen im Alltag, so dass Angehörige auch hier in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen, wie beispielsweise dem Pflegedienst oder dem Hausarzt, für mehr Komfort und eine Verbesserung der Lebenssituation sorgen können. Dies kann sogar zu einer Wiederherstellung der Selbstständigkeit sorgen, was zu einer enormen Erleichterung führen kann. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich ausreichend und umfangreich beraten zu lassen, um unbeschwert barrierefrei und selbstständig bis ins hohe Alter mobil zu sein.
Checkliste barrierefreies Wohnen / Bauen
- Überdachter Stellplatz für PKW Ebenerdig erreichbar
- Tiefgarage mit Aufzug
- Brandschutztür mit Kraftbetätigung
- Mit dem Rollstuhl erreichbarer Klingelknopf und Briefkasten
- Wenn Schwellen unvermeidbar, dann beträgt das Höchstmaß 1 cm
- Breite der Türen mindestens 90 cm
- Flur Radius mindestens 120cm, optimaler Bewegungsradius 150 cm
- Vor Möbelstücken die oft genutzt werden muss genug Bewegungsfreiheit zur Verfügung gestellt werden
- Lose Kabel sowie hohe Teppichkanten sollten vermieden werden
- Brüstungshöhe Fenster oder Balkongeländer möglich niedrig halten gegebenenfalls Bruchsicheres Glas verwenden
- Unterfahrbare Küchenmöbel wie Herd oder Waschbecken, elektrische Hängeschränke zum runterfahren
- Richtige Anordnung von Herd, Waschbecken erspart dem Rollstuhlfahrer ständiges drehen und spart so Kraft
- Bad mit ebenerdiger Dusche sowie rutschfesten Fliesen
- In der Dusche, Badewanne und WC Haltegriffe anbringen
- Waschbecken oder Wachtisch sollten unterfahrbar sein
- Verstellbare Spiegel im Bad
- Thermostatamaturen im Bad um Verfrühungen vorzubeugen
- Bad sowie WC Türen sollten nach außen öffnen um Hilfe leisten zu können
- Hohe Betten für einen einfache Transfer zu gewährleisten
- Lichtschalter sollte vom Bett aus erreichbar sein
- Telefone, Handys, Smartphones sollten eine Notruffunktion besitzen um im Notfall schnell vor Ort zu sein
- Notrufweiterleitung zum Pflegedienst
Fazit:
Zu kleine Räume, Treppen oder Absätze können zu alltäglichen Hindernissen werden. Diese Hindernisse müssen wohlüberlebt überlegt und angegangen werden. Im günstigsten Fall liegen alle Räume, Garage und Terrassen, Gärten auf einer Ebene. Da dies aber oftmals nicht der Fall ist, machen barrierefreie Umbaumaßnahmen durchaus Sinn. Bevor die Bauarbeiten beginnen sollten Sie sich einen Überblick verschaffen welche barrierefreien Umbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen. Der Alltag sollte für die gehandicapte Person so einfach wie möglich bestritten werden können.
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Vielen Dank für einen informativen Beitrag zum barrierefreien Bauen und Wohnen. Ich bin einverstanden, dass Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden sehr wichtig ist. Meine Bekannte ist infolge eines Autounfalls auf den Rollstuhl angewiesen und sie muss jetzt das Badezimmer barrierefrei umbauen lassen, um sich zu Hause komfortabel zu fühlen.
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