
Behindertenbegleithunde – Lebenshilfe auf vier Pfoten
Behindertenbegleithunde auch Assistenzhunde oder nur Begleithunde genannt – sind speziell ausgebildete Hunde, welche als Begleitung und Unterstützung einer behinderten Person im Alltag fungieren. Sie erfüllen hierbei unterschiedliche Funktionen und sind beispielsweise als Blindenhund einsetzbar. Generell kann jeder Hund zum Begleithund ausgebildet werden; der jeweilige Halter hat zuvor die Möglichkeit, die Begleithund-Fähigkeit seines Tieres in puncto Gehorsam und Verhalten in der Öffentlichkeit testen zu lassen.
Ausbildung Behindertenbegleithund
Ist ein Hund für die Anforderungen seiner Aufgabe als Begleithund geeignet, muss er laut den Richtlinien des VDH, des Verbandes für das Deutsche Hundewesen, ein mehrstufiges Ausbildungssystem durchlaufen, von welchem er zumindest die unterste Stufe mit einer Art Abschlussprüfung bestehen muss. Erst dann gilt der Hund als geprüfter Begleithund und kann im täglichen Umgang mit behinderten Menschen eingesetzt werden. Hierbei bieten sich einem Begleithund mannigfaltige Aufgabenfelder, auf welchen er die betroffene Person im familiären Zusammenleben, im Beruf, bei anderweitigen Verpflichtungen wie Arztbesuchen, Behördengängen etc. und bei Freizeitaktivitäten unterstützen kann.
Erhöhung der Mobilität und Lebensqualität durch Behindertenbegleithunde
Behindertenbegleithunde erhöhen dabei nicht selten in erheblichem Maße die Lebensqualität der betroffenen Person und erweisen sich als helfende Hand im Alltag. Insbesondere für Blinde oder Hörgeschädigte ist der Begleithund ein unentbehrlicher und verlässlicher Assistent bei täglichen Verrichtungen. Doch auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, welche beispielsweise auf Gehhilfen oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, profitieren von den Fähigkeiten eines Begleithundes. Dieser kann seinem Besitzer im häuslichen Zusammenleben eine wertvolle Unterstützung sein und für ihn Lichtschalter betätigen, heruntergefallene Gegenstände aufheben oder Türen und Schubladen öffnen.
Doch auch außer Haus erweist sich ein Begleithund als unverzichtbarer Helfer und kann eine Person mit einer beeinträchtigten Sinneswahrnehmung sicher durch den Straßenverkehr führen, Fußgängerampeln betätigen, auf Signale reagieren und vor Gefahren warnen. Hier können die Hunde dafür sorgen, dass sich ein behinderter Mensch trotz seiner eingeschränkten akustischen, optischen oder motorischen Fähigkeiten im Gedränge einer Stadt sicher fühlt und nicht auf Aktivitäten außer Haus verzichten muss. Begleithunde ermöglichen ihrem Besitzer damit ein gewisses Maß an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, da dieser auf die Begleitung einer Pflegekraft bzw. Pflegeassistenz verzichten und sich stattdessen eigenständig fortbewegen kann.
Behindertenbegleithunde für körperlich oder geistig behinderten Personen
Ebenfalls eine essentielle Hilfeleistung für behinderte Menschen bieten Therapiehunde an. Sie sind speziell auf den rücksichtsvollen und einfühlsamen Umgang mit körperlich oder geistig behinderten Personen trainiert und erweisen sich damit in vielerlei Hinsicht als therapeutisch wertvoll: Sie sind nicht nur eine hilfreiche Unterstützung für die betroffene Person, sondern können vor allem ihren emotionalen bzw. seelischen Zustand positiv beeinflussen. Behinderte Menschen fühlen sich oftmals von der Gesellschaft stark ausgegrenzt; einige neigen dazu, sich zu isolieren. Therapiehunde, welche besonders sensibel auf den Gemütszustand ihres Besitzers reagieren, lindern das Einsamkeitsgefühl der Betroffenen und verhindern eine möglicherweise situationsbedingte Depression.
Es gibt mehrere Typen von Therapiehunden: Der aktive Therapiehund besitzt ein eher forderndes Wesen und einen starken Charakter und wirkt dabei in seiner Lebensfreude motivierend auf seinen Besitzer. Der reaktive Therapiehund zeichnet sich dagegen durch sein ruhiges und bestimmtes Wesen aus, er ist ein beständiger und unaufgeregter Begleiter an der Seite einer behinderten Person und reagiert sensibel auf Gefühlsäußerungen und emotionale Zustände.
Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Bin schwer Gehbehindert mit Merkzeichen aG und interessiere mich für einen Assistenzhund.Leider erhalte ich nur die Grundsicherung und kann mir daher keinen Begleiter LEISTEN. Wer kann mir da durch INFOS weiter helfen?
Wäre sehr dankbar. Freundlichst W.S.
Ich bin erschrocken, dass man hier einen Behinderten-Begleithund die ROLL-Treppen fahren lässt. Dies ist nicht erlaubt.
Es sollte dann ein Fahrstuhl aufgesucht werden in diesem Fall, da der Rollstuhlfahrer nicht die Treppen hoch oder runter könnte….
Der Grund ist, dass die Pfoten oder Fell in der Ritze der Treppe eingeklemmt werden könnte…
Dies ist hier ein schlechtes Beispiel, es zu zeigen.
Ganz meine Meinung!
Mein Behindertenbegleithund und ich benutzen nur den Aufzug.