Berufsbildungswerke – Welche Ansprüche haben schwerbehinderte Jugendliche

Durch | 4. Mai 2015

Berufsbildungswerke – welche Ansprüche haben schwerbehinderte Jugendliche

Berufsbildungswerke bieten die unterschiedlichsten Hilfen an, die vom Integrationsamt oder der Arbeitsagentur angeboten werden. Schwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene haben Anspruch auf eine umfassende Beratung oder Vermittlung. Die Bundesagentur hat für schwerbehinderte Menschen ein Reha Team als Vermittlungsstelle.Für die Vermittlung von schwerbehinderten Personen kann auch ein Integrationsfachdienst eingeschaltet werden. Dabei handelt es sich um psychosoziale und berufsbegleitende Dienste Dritter, die im Auftrag der Bundesagentur und vor allem auch der Integrationsämter tätig werden und zwar nicht nur bei der Vermittlung, sondern auch bei der berufsbegleitenden Betreuung schwerbehinderter Personen.

Bei einer betrieblichen Ausbildung einer schwerbehinderten Person besteht die die Möglichkeit einer umfangreichen Förderung an den Arbeitgeber. So können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung beantragt werden oder behindertengerechte  Anpassungen des Arbeitsplatzes vorgenommen werden. Auch die Zahlung einer Prämie für den Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Jugendlichen einrichten, ist möglich.

Berufsbildungswerke – Unterstützung und Betreuung auch während der Ausbildung

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf engmaschige Betreuung und Begleitung auch während der Ausbildung, der vor allem durch die Integrationsfachdienste abgedeckt wird. Bei Personen mit Behinderung und ohne Berufsausbildung, die ohne diese Förderung eine Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder beendigen können, besteht die Möglichkeit, in bestimmten, hierfür vorgesehenen Einrichtungen (Berufsbildungswerke) nach vorheriger Berufsfindung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erhalten. Dies vilt etwa dann, wenn aufgrund der Behinderung ein besonderer Betreuungs- und Hilfebedarf besteht, der im Rahmen einer normalen betrieblichen Ausbildung nicht befriedigt werden kann.

Berufsberatung 

Bei den Berufsbildungswerken oder Integrationsämtern sind besondere Berufsberatungsstellen für Behinderte eingerichtet worden, denen folgende Aufgaben obliegen:

  • Erteilung von Auskünften in Fragen der Berufswahl einschliesslich Berufswechsel
  • Berufsaufklärung – Berufsorientierung
  • Unterrichtung über die Förderung der beruflichen Bildung im Einzelfall
  • Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen

Die Berufsberater können zur Beurteilung von Eignung und Neigung des Behinderten und zur Prognose der möglichen beruflichen Förderung die ärztlichen und psychologischen Fachdienste hinzuziehen. Die Inanspruchnahme der Berufsberatung ist kostenlos.

Was sind Berufsbildungswerke

Berufsbildungswerke sind überregionale außerbetriebliche Rehabilitationseinrichtungen zur beruflichen Erstausbildung jugendlicher Behinderter, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in einen Betrieb und einer Berufsschule ausgebildet werden können. Die Jugendlichen können hier einen Ausbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung erwerben. Sie wohnen meistens in der Ausbildungsstätte und erhalten neben der Berufsausbildung eine Betreuung von Ärzten, Psychologen, Sonderpädagogen und anderen Fachkräften.

Ist noch nicht geklärt, ob der Jugendliche bereits in der Lage ist eine Ausbildung zu beginnen und steht auch die Maßnahme noch nicht fest, kann hier eine Belastungserprobung sowie Berufsfindung und Arbeitserprobung durchgeführt werden. Die Ausbildung umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil auf einer internen Berufsschule. Sie wird durch Förderungslehrgänge und individuelle Ausbildungsbegleitende Förderungen ergänzt und endet in einer Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer oder Handelskammer.

Belastungserprobung 

Die Belastungserprobung und Arbeitstherapie bereiten auf die berufliche Rehabilitation vor. Die Arbeitstherapie findet zumeist gegen Ende der medizinischen Behandlung statt. Sie will den Behinderten wieder an eine gewisse geregelte Tätigkeit gewöhnen und gegebenenfalls sein Leistungsvermögen feststellen. Die Belastungserprobung dient dazu, zu prüfen, ob und welche Tätigkeit ein Behinderter ausüben kann. Sie wird in Berufsbildungswerken und in Werkstätten für Behinderte oder in besonderen Betrieben durchgeführt.

Berufsbildungswerke von A-Z

Berufsbildungswerke Deutschland von A bis Z

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