Dank Andrea Nahles (SPD) bekommen Menschen mit Behinderungen 80 Euro weniger Harz IV!

Durch | 23. März 2015

Dank Andrea Nahles (SPD) bekommen Menschen mit Behinderungen 80 Euro weniger Harz IV!

Langzeitarbeitslosen bekommen in Deutschland 399 Euro als Grundsicherung gezahlt. Personen mit Behinderung die von Ihren Angehörigen gepflegt werden erhalten 80 Euro weniger. Unsere deutschen Sozialgerichte halten dies für rechtswidrig. Frau Nahles jedoch nicht, so im Antwortschreiben des Ministeriums!

Seit dem die neuen Regelbedarfsstufen im Jahr 2011 eingeführt wurden, bekommen Personen mit Behinderung, die von Angehörigen betreut werden (rund 40.000 betroffenen Familien), nur noch 80% der Grundsicherung von 399 Euro im Monat. Obwohl das Bundessozialgericht (BSG) in mehreren Fällen anders urteilte, hält Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) an dieser Regelung fest. In den Augen vieler Sozialrechtler bedeutet dies einen eindeutigen Verstoss gegen unsere Verfassung.

Bundessozialgericht (BSG): Eine Kürzung der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ist ein eindeutiger Verstoss gegen unseren Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention

Personen die wegen einer Behinderung von Ihren Angehörigen gepflegt werden müssen, bekommen einen geringeren Harz IV Regelsatz (80%). Dieser geringere Regelsatz entspricht in etwa 80 Euro die den betroffenen Familien fehlen. In vielen Fällen müssen Angehörige die ein Familienmitglied pflegen Ihren bisherigen Job aufgeben oder können nur noch in Teilzeit arbeiten. Daraus resultiert natürlich ein deutlich geringeres Einkommmen, da würden 80 Euro mehr in der Haushaltskasse schon sehr helfen.

In meinen Augen ist dies eine absolute Diskriminierung von behinderten Personen! Erwachsenen Menschen die eine Behinderung haben und  im Haushalt ihrer Angehörigen lebten, stehe die volle Grundsicherung zu.

Als einen Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht das Bundessozialgericht in Kassel die Kürzung in gleich drei Grundsatzurteilen (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R).

„Erwachsenen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Angehörigen lebten, stehe die volle Grundsicherung zu“



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