Die drei Pflegestufen

Durch | 12. November 2015

Die drei Pflegestufen – Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die drei Pflegestufen

Die drei Pflegestufen

Die drei Pflegestufen – Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 als Bestandteil der Sozialversicherung zur Absicherung des Risikos einer eventuell auftretenden Pflegebedürftigkeit eingeführt. In einem solchen Falle übernimmt die Versicherung einen Großteil der anfallenden Kosten bei einer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege. Bei einem Pflegefall als pflegebedürftig gelten laut § 14 SGB IX alle Personen, die aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen und dabei – für mindestens sechs Monate oder auch lebenslänglich – auf fremde Hilfe angewiesen sind. In welchem Maße die Betroffenen Hilfe und Unterstützung benötigen, wird mittels einer Einschätzung durch die Pflegeversicherung anhand eines zuvor erstellten Pflegegutachtens festgelegt. Um genau zu ermitteln, in welchem Umfang die Betroffenen Leistungen in Anspruch nehmen können, teilt die Versicherung jene in Pflegestufen ein; gegenwärtig existieren die Pflegestufen 1, 2, 3 und 0. Abhängig von der Einstufung übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine ambulante, häusliche Pflege oder eine teilstationäre Pflege und erstattet Pflegegeld im Falle einer selbst angeworbenen Pflegekraft wie beispielsweise einem Angehörigen.

Die drei Pflegestufen – Pflegestufe 1

Pflegestufe 1 wird offiziell als erhebliche Pflegebedürftigkeit definiert und umfasst damit Behinderungen, die eine Hilfsbedürftigkeit in den Bereichen der Grundpflege – Ernährung, Mobilität und Körperpflege – implizieren. Die Pflege muss dabei täglich aus mindestens zwei Einheiten bestehen und einen Gesamtumfang von mindestens 90 Minuten haben; dabei müssen 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen, während die restliche Zeit beispielsweise für Unterstützung in der Hauswirtschaft genutzt werden kann.

Die drei Pflegestufen – Pflegestufe 2

Pflegestufe 2 definiert sich dagegen als Schwerpflegebedürftigkeit, die nicht nur einen Pflegeaufwand von mindestens drei Einheiten täglich im Bereich der Grundpflege, sondern auch mehrmals wöchentliche Unterstützung im Haushalt verlangt. Hierbei wird ein täglicher Zeitaufwand von mindestens drei Stunden kalkuliert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundbedürfnisse der Mobilität, Ernährung und Körperpflege verwendet werden müssen.

Die drei Pflegestufen – Pflegestufe 3

Pflegestufe 3 ist in jenem System die höchste Pflegestufe und betrifft Personen, die über eine Schwerstpflegebedürftigkeit verfügen. Schwerstpflegebedürftige sind in allen Teilbereichen der Grundpflege rund um die Uhr auf Betreuung bzw. Unterstützung angewiesen und benötigen zudem eine erhebliche Hilfe in der Hauswirtschaft. Hierbei wird der Zeitaufwand auf mindestens fünf Stunden täglich berechnet, dabei entfallen mindestens vier Stunden auf die grundlegenden Pflegebereiche Ernährung, Körperpflege und Mobilität.

Im Falle einer Schwerbehinderung muss die Hilfeleistung jedoch nicht ausschließlich von einem Pflegedienst erbracht werden. Oftmals übernehmen Angehörige einen Großteil der Pflege des Betroffenen und nehmen dabei nur einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch. In diesem Fall steht dem Betroffenen ein Pflegegeld von etwa 728 Euro pro Monat zu.

Pflegestufe 0

Die Pflegestufe 0 wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt und richtet sich an eine Personengruppe mit eingeschränkten Kompetenzen im Alltag, die zwar einen geringen Pflegebedarf hat, damit jedoch nicht den Voraussetzungen für Pflegestufe 1 entspricht. In der Regel handelt es sich um Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung, die minimaler Unterstützung oder Beaufsichtigung bedürfen.

Dazu gehören vor allem Demenzkranke bzw. Alzheimer-Patienten. Diese Pflegestufe soll gewährleisten, dass mittels Pflegegeld, Zuschüssen zu Pflegemitteln oder Pflegesachleistungen auch die Lebensqualität geistig oder psychisch eingeschränkter Patienten weiter verbessert werden kann.

Die Pflegestärkungsgesetze

Pflegereform 2015



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