
Feststellung Schwerbehinderung – Wie wird eine Schwerbehinderung festgestellt? Die Versorgungsämter und andere Behörden, die mit der Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes beauftragt sind, stellen die Schwerbehinderung auf Antrag fest. Bei Fragen, welche Behörde zuständig ist, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Ihre Stadtverwaltung, den Versicherungsträger oder ans Internet. Ist es Ihnen nicht möglich, die zuständige Behörde ausfindig zu machen, können Sie den Antrag auch an jede Sozialleistungsträger, wie Arbeitsagentur, Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen weiterleiten. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, geben den ausgefüllten Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung bei den Ländervertretungen ab.
Feststellung Schwerbehinderung

Feststellung Schwerbehinderung
Jeder, der seinen ständigen Wohnsitz und/oder eine Arbeitsstelle in Deutschland nachweist, kanneinen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderungstellen. Ausländische Antragsteller müssen dem Antrag die Kopien von Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung beifügen, deutsche Arbeitnehmer, die im benachbarten Ausland wohnen, den Nachweis eines Arbeitsplatzes von mindestens zwanzig Wochenstunden. Wenn der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung auch formlos gestellt werden kann, empfiehlt es sich, das von den Versorgungsämtern zur Verfügung gestellte Formular zu nutzen.
Antrag Feststellung Schwerbehinderung
Auf was sollten Sie bei Antragstellung achten?
Nehmen Sie sich zum Ausfüllen des Antrags Zeit und beantworten Sie die Fragen zu Ihren Gesundheitsstörungen und den daraus folgenden Beeinträchtigungen des täglichen Lebens sorgfältig und gewissenhaft, denn im Allgemeinen urteilt die Behörde nach Aktenlage. Sie beschleunigen das Verfahren, wenn Sie sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, die Auskunft über Ihren aktuellen Gesundheitszustand geben, dem Antrag beifügen. Ihre behandelnden Ärzte stehen Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite. Vergessen Sie nicht, am Ende des Antrags die Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Für den Antrag besteht nur dann Erfolgsaussicht, wenn das Versorgungsamt im Zweifelsfall bei den Ärzten nachfragen kann. Es sei darauf hingewiesen, dass von Seiten des Antragstellers eine Mitwirkungspflicht besteht. Aufforderungen des Versorgungsamtes sollten Sie im eigenen Interesse zeitnah nachkommen.
Feststellung Schwerbehinderung – Gesamtgrad der Behinderung – wie wird er ermittelt?
Liegen mehrere Gesundheitsstörungen vor, spricht man von dem Gesamtgrad einer Behinderung. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die bindende Rechtsnormen darstellen, legen die GdB-Sätze für die zahlreichen Gesundheitsstörungen fest. Diese sind in der GdB-Tabelle nach Organsystemen zusammengefasst: Kopf und Gesicht; Nervensystem und Psyche; Sehorgan; Hör- und Gleichgewichtsorgan; Nase; Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege; Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen; Herz und Kreislauf; Verdauungsorgane; Brüche; Harnorgane; männliche und weibliche Geschlechtsorgane; Stoffwechsel, innere Sektion; Blut, blutbildende Organe und Immunsystem; Haut; Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Erkrankungen. Jeder Gesundheitsstörung innerhalb der Tabelle ist ein Grad der Behinderung (GdB) von 0 bis 100 zugeordnet. Aus diesen Einzel-GdBs ermittelt sich der Gesamtgrad der Behinderung, wobei einfache Additionen oder auch andere Rechenmodelle nicht zur Anwendung kommen, da sie unrealistische Ergebnisse liefern würden. Ausgehend von der Gesundheitsstörung mit dem höchsten Behindertengrad prüft das Versorgungsamt, inwieweit sich der Grad der Behinderung erhöht, wenn alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen in Betracht gezogen werden. Über den Gesamtgrad der Behinderung entscheiden die juristischen Sachbearbeiter der Versorgungsämter oder der Richter im Falle eines Rechtsstreits. Liegt Ihnen der Bescheid vor, ersehen Sie nur den Gesamtgrad Ihrer Behinderung, nicht die Einzelbewertungen der Gesundheitsstörungen. Allerdings steht Ihnen die Akteneinsicht bei der Behörde zu.
Welche Gesundheitsstörungen müssen zusammentreffen, damit eine Schwerbehinderung vorliegt?
Wann eine Schwerbehinderung vorliegt, entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Generell gilt: Ausgehend von der Gesundheitsstörung mit dem höchsten Einzel-GdB berücksichtigt das Versorgungsamt die wechselseitigen Beziehungen der verschiedenen Beeinträchtigungen. Wirkt sich eine Funktionsbeeinträchtigung besonders nachteilig auf eine andere aus, wird der Gesamtgrad der Behinderung erhöht. Wirken sich alle weiteren Gesundheitsstörungen aber nicht auf das Gesamtmaß aus, kommt es nicht zur GdB-Erhöhung. Die nachfolgenden Beispiele von Einzelbewertungen aus den verschiedenen Bereichen der Versorgungsärztlichen Grundsätze geben einen kleinen Überblick, wann eine Schwerbehinderung vorliegt.
- Schwere Gesichtsneuralgien = GdB 50 bis 60
- Schwere psychovegetative oder psychische Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten = GdB 50 bis 70
- Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges = GdB 60
- An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachschwierigkeiten = GdB 100
- Völliger Verlust der Nase = GdB 50
- Verlust des Kehlkopfes = GdB 70 bis 80
- Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion mittleren Grades = GdB 50 bis 70
- Einschränkung der Herzleistung bei alltäglicher leichter Belastung = GdB 50 bis 70
- Colitis ulcerosa, Morbus Crohn mit stärkster Auswirkung – GdB 50 bis 60
- Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren Organen in den Brustkorb und Minderentwicklung von Lungengewebe je nach Beeinträchtigung – GdB 40 bis 100
- Nierenfunktionseinschränkung mittleren Grades – GdB 50 bis 70
- Verlust des Penis – GdB 50
- Harnweg-Scheidenfistel – GdB 50 bis 60
- Mukoviszidose mit deutlich eingeschränkter Lungenfunktion – GdB 50 bis 70
- Chronische lymphatische Leukämie mit mittleren Auswirkungen – GdB 50 bis 70
- Erythrodermien mittlerer Intensität = GdB 50 bis 60
- Entzündlich-rheumatische Krankheiten mit mittelgradigen Auswirkungen = GdB 50 bis 70
Feststellung Schwerbehinderung – Wie lange dauert das Verfahren?
Das Versorgungsamt ist an die gesetzlich geregelten Fristen gebunden und verpflichtet über Ihren Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden. Sind Sie erwerbstätig, verkürzt sich die Frist auf drei Wochen. Werden Sie zur Einholung eines medizinischen Gutachtens veranlasst, ist darüber binnen zwei Wochen nach Eingang des Antrags zu entscheiden. Achten auch Sie auf eine schnelle Abwicklung des Verfahrens und bringen Sie gegebenenfalls angeforderten Unterlagen zeitnah bei.
Ist eine nachträgliche Änderung des GdB möglich?
Sie als Schwerbehinderter haben das Recht einen Änderungsantrag zu stellen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, und sich der Gesamtgrad der Behinderung demzufolge erhöht. Dieses Änderungsverfahren läuft ähnlich ab wie beim Erstantrag. Das Versorgungsamt prüft und legt den Gesamt-GdB neu fest, wobei es diesen Wert bei der Neufestsetzung nicht unterschreiten darf, nicht aber an die zugrundeliegenden Einzelbewertungen gebunden ist, so dass sich der Gesamt-GdB nicht zwangsläufig erhöht. Auch das Versorgungsamt ist berechtigt, eine Nachprüfung vornehmen zu lassen. In der Regel wird das Nachprüfungsverfahren nach Ablauf einer Frist bereits im Vorfeld festgesetzt, wenn von einer möglichen Besserung des Gesundheitszustandes auszugehen ist.
Kann eine Schwerbehinderung auch ohne Feststellung durch das Versorgungsamt vorliegen?
Unter gewissen Voraussetzungen bedarf es nicht der Feststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt. Beispielsweise nach einem Arbeitsunfall und dem daraus resultierenden Verlust eines Unterarmes trifft die Berufsgenossenschaft die Entscheidung über eine Unfallrente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 60. Die Feststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt ist damit entbehrlich geworden. Auch wird der höhere GdB von 60 zugrunde gelegt, obwohl bei gleichem Sachverhalt die Versorgungsärztlichen Grundsätze einen GdB von nur 50 festsetzen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Wehrdienstbeschädigungen.
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Na ja, Reisen ist stets toll.. Um Sprachen zu erlernen oder einfach Welt zu aufdecken… Nicht wichtig, ob man fliegt oder mit dem Bus f
ich habe chronisches rheuma seit 7 jahren seit 20 jahren astma und bluthochdruck trotz tabletten so 200 wieviel prozente kann ich da vom versorgungsamt bekommen
Hallo, seit Jahren habe ich Astma Bronchiale, leukozytose, Diabetes Tabletten und Sprritzengeführt, Schwindelatacken, Herzrhymusdtörung,Bluthochdruck, Glaukom. Auf dem linken Ohr höre ich gar nichts selbst nicht mit Hörgerät und auf den rechten bin ich Schweerhörig. desweiteren darf ich Arbeiten in der Wärme, über kopf , lange stehen nicht mehr ausführen und laut ärtzlichen Attest bin ich nicht mehr belastbar. Wieviel Prozent der Schweerbehinderung könnte ich bekommen.
Mit freundlichen Grußen
Kubon Sieglinde
Hallo, bei einem so komplexen Krankheitsbild ist es natürlich sehr schwer eine Vorhersage über den Grad der Behinderung treffen zu können. Für die genaue Berechnung des Grades der bestehenden Behinderung ist es daher unumgänglich, Ihren Hausarzt oder einen Facharzt, der mit der Krankengeschichte vertraut ist zu konsultieren.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und Frohe Ostern
Enrico
Zwar haben die vom Amt 6 Monate Zeit zur Verfügung um einen Antrag anschließend zu bearbeiten, aber meist oder wie in meinem Fall, sind bereits 12Monate vergangen ohne ein Ergebnis. Tolle Gesetze haben wir.
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Ich hatte am 29.Dez letztes Jahr,einen kleinen Schlaganfall totaler Audioaphasie. Bin 50j.und war mal Lkw. Wurde ohne Schilddrüse geb. Habe eine Reha durch und auch gut überstanden. Allerdings bin ich nicht mehr so belastbar wie vor dem SA. Was könnte ich erwarten ?
Ich habe eine Skoliose mit rechtsseitigen Rippenbuckel . Im oberen Bereich ist die Krümmung 60 Grad und im unteren
Bereich 45 Grad. Der Rippen stoßen auf die Hüfte je nach Bewegung und Belastung. Bin inzwischen von Größe 165 cm bei 147 cm angekommen. Dadurch sind leider auch innere Organe bei trächtigt. Aus der Zeit von 1964 habe ich 30% Schwerbehinderung. Welche Chancen habe ich auf eine höhere Einstufung?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo aus Augsburg,
leider stimmt die Verlinkung zum Download des Antgas nicht. Von ihrere Seite http://schwerbehindertenausweis.biz/feststellung-schwerbehinderung/
kommt man auf die folgende Seite http://schwerbehindertenausweis.biz/feststellung-schwerbehinderung/
Bitte schicken Sie mir den Antrag per email zu.
Vierlen Dank,
Christoph Langbein
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider funktioniert der Link nicht:
Jeder, der seinen ständigen Wohnsitz und/oder eine Arbeitsstelle in Deutschland nachweist, kanneinen Antrag auf
ANTRAG FESTSTELLUNG SCHWERBEHINDERUNG
Feststellung einer Schwerbehinderungstellen. Ausländische Antragsteller müssen dem Antrag die Kopien von
Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung beifügen, deutsche Arbeitnehmer, die im benachbarten Ausland wohnen, den Nachweis eines Arbeitsplatzes von mindestens zwanzig Wochenstunden. Wenn der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung auch formlos gestellt werden kann, empfiehlt es sich, das von den Versorgungsämtern zur Verfügung gestellte Formular zu nutzen.
Antrag Feststellung Schwerbehinderung ….
Ich habe Betreuer die wollen mir komplett den ausweis nicht geben mein Sohn hat Behinderung 80 Prozent die denken ich will den ausweis aus nutzen das ist Unsinn
Нallo, Ich finde den Aufbau der Webseite super.
Macht bitte ԝditer so.
Interessante Website. Dass Design und die nuetzlichen Infoѕ gefallen mіг besonderѕ.
Scһboene Seite 😀
Ich wollte еinfach einen netten Gruss da lassen. Bin gerade auf
eure Seite gestossen.
Alle Behörden haben ein Downloadportal für Formulare – nur hier finde ich keins.
Nicht ernstgemeint ist offensichtlich die Idee, dass man sich ein angelbich kostenloses E-Book für 2,99 € kaufen soll.
Danke fuer dіe schoene Zeiit hier. Macһt weiter so.
Da komme ich gedrne wiedeг νorbei.
ich möcht gern einnen schwer in ortnungs ausweis
Habe am 11.9.2019 Antrag auf schwerbehinderung gestellt bis jetzt noch nicht’s entschieden wie kann ich weiter vorgehen stimmt das mit der Frist 6 Monate Bearbeitungszeit?
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