Grad der Behinderung

Grad der Behinderung „GdB“

Grad der Behinderung ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Es handelt sich dabei um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Benutzt wird der Begriff im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches, Kapitel für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.


Wie und wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis

Die ursprüngliche Bezeichnung „MdE“, was so viel bedeutet wie “Minderung der Erwerbsfähigkeit“ wird noch immer zum Beispiel im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und im Recht der sozialen Entschädigung verwendet. Die neue Bezeichnung „GdB – Grad der Behinderung“ wurde deshalb eingeführt, um eindeutig klar zu stellen, dass nicht nur eine Leistungsbeeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern eine erhebliche Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen, beruflich wie privat, berücksichtigt werden muss.

Grad der Behinderung

Grad der Behinderung, auf dem Bild „100“

Grad der Behinderung Einteilung

steuerfreibetrag-grad-der-behinderung

Steuerfreibetrag – Grad der Behinderung

Eingeteilt wird der Grad der Behinderung in einer Skala in 10er Schritten, beginnend bei 20 und endend bei 100. Je höher der Grad der Behinderung, desto umfangreicher sind die Behinderungen und damit auch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Die einzelnen Abschnitte der Skala sind dabei aber keine Prozentangaben, wie so oft irrtümlich angenommen wird. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht zusammengezählt, sondern in ihrer Gesamtheit bewertet.

Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis haben alle Behinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Diesen muss man vom Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten beantragen und genehmigen lassen.

Grad der Behinderung – Minderung der Erwerbsunfähigkeit

Grad der BehinderungDen Grad der Behinderung, bzw. die Minderung der Erwerbsunfähigkeit kann man in einer Tabelle nachlesen. Dabei ist zu beachten, dass es sich dabei um allgemeine Anhaltspunkte handelt. Natürlich muss man bei jedem einzelnen Fall alle auftretenden dauerhaften leistungsmindernden Störungen von körperlicher, geistiger und seelischer Natur berücksichtigen. Bei Gesundheitsstörungen, die nicht in der Tabelle der Grad der Behinderung aufgeführt sind, müssen dabei nach vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilt werden.

Im Anschluss gibt es eine grobe und kurze Übersicht über die Tabelle der Grad der Behinderung. Da, wie schon erwähnt wurde, der genaue Grad der Behinderung von Fall zu Fall verschieden und daher schwer zu ermitteln ist, wird hier auf eine Einteilung in die Prozentzahlen verzichtet. Für die genaue Berechnung des Grades der bestehenden Behinderung ist es daher unumgänglich, seinen Hausarzt oder einen Facharzt, der mit der Krankengeschichte vertraut ist zu konsultieren.

Der Grad der Behinderung wird an folgenden Merkmalen berechnet:

Kopf und Gesicht

Beginnend mit Knochenlücken, Substanzverlust, Schädelnarben am Hirnschädel, Funktionsstörung des Gehirns, bis hin zu einfacher Gesichtsentstellung. Starke und abstoßend wirkende Entstellung des Gesichtes. Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich. Gesichtsneuralgien von leicht bis besonders schwer, also starker Dauerschmerz oder Schmerzattacken mehrmals wöchentlich. Echte Migräne ( je nach Häufigkeit, Dauer und Intensivität, sowie die Ausgeprägtheit der häufigen Begleiterscheinungen wie vegetative Störungen, Augensymptome, andere zerebrale Reizerscheinungen ) Periphere Fazialisparese von leicht (kosmetisch nur wenig störende Restparese ) bis beidseitige komplette Lähmung

Nervensystem und Psyche

Darunter versteht man unter anderem Hirnschäden, Hirntumore, Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, Schizophrene und affektive Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen und im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen. Aber auch Alkoholkrankheit, -abhängigkeit, Drogenabhängigkeit, Rückenmarkschäden und Multiple Sklerose.

Sehorgan

Damit sind alle Störungen des Sehvermögens gemeint. Für die Beurteilung ist die korrigierte Sehschärfe mit zum Beispiel Gläsern oder Kontaktlinsen ausschlaggebend. Außerdem sind weiterhin nachweisbare Reizerscheinungen zu beachten, wie unkontrollierter Tränenfluss, Empfindlichkeit gegen äußere Einwirkungen (Licht, Staub, Chemikalien usw.) und auch andere Erkrankungen des Auges.

Sehbehindert

  • Sehbehindert = wenn die Sehkraft mit Brille 1/3 bis 1/20
  • hochgradig Sehbehindert = Sehkraft mit Brille 1/20 bis 1/50
  • vollständig Blind = Sehvermögen 1/500 auf dem besseren Auge

Wichtige Merkzeichen in diesem Zusammenhang sind:

  • BL
  • H
  • aG
  • G
  • B
  • RF

Bei einer Sehbehinderung kann ein Steuerfreibetrag von 3700 Euro / Jahr geltend gemacht werden.

Diabetes

Im fortgeschritten Stadium der Diabetes kommt es zu Einblutung in der Netzhaut. Diese Einblutung in der Netzhaut verursachen erheblichen Sehstörungen. Die betroffene Person leidet auch unter starker Orientierungslosigkeit sowie Gleichgewichtsstörungen. Diese Symptome sollten bei der Ermittlung des Grades der Behinderung unbedingt dokumentiert werden.

Hör- und Gleichgewichtsorgan

Von leicht bis schwer durch Taubheit, angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs)

Nase

Von Stinknase über Verengung der Nasengänge bis hin zum völligem Verlust der Nase.

Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege

Darunter unter anderem Lippen-Kieferspalte, krankhaften Schluckstörungen, Verlust des Kehlkopfes und Stottern

Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen

Zum Beispiel Brüche des Brustkorbs, Rippen, Brustbein (Schlüsselbein), Brustfellverwachsungen, Fremdkörper im Lungengewebe, Chronische Bronchitis, Pneumokoniosen, Bronchialasthma, Tuberkulose, Schlaf-Apnoe-Syndrom,

Herz und Kreislauf

Alle Krankheiten des Herzens, Gefäßkrankheiten, Arteriovenöse Fisteln, Chronisch-venöse Insuffizienz (z.B. bei Krampfadern), Lymphödem, Hypertonie (Bluthochdruck)

Bei Herz und Kreislaufproblemen besteht die Möglichkeit das Merkzeichen „G“ = erheblich Gehbehindert zu beantragen. Sie werden sich jetzt fragen, was haben Herz und Kreislauf Probleme mit dem Merkzeichen „erheblich Gehbehindert“ zu tun? In der Medizin gibt es einen Ergometer Test.  Bei Herz-Kreislauferkrankungen kann ergonomisch ermittelt werden wie hoch das Leistungsvermögen und somit der tatsächliche GdB der erkrankten Person ist.

Beim Ergometer Test wird die Wattzahl ermittelt, diese entscheidet darüber ob Sie arbeitsfähig oder krank sind.

Verdauungsorgane

Dazu gehören Speiseröhrenkrankheiten, Magen- und Darmkrankheiten, Krankheiten der Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse

Harnorgane

Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Gesundheit der anderen Niere, Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkung der anderen Niere, Schäden der Harnwege ( chronisch ), Harninkontinenz

Männliche Geschlechtsorgane

Reicht von unterentwickelten Hoden bis hin zum Penisverlust, sowie Tumor der Prostata

Weibliche Geschlechtsorgane

Verlust der Brust, der Eierstöcke, Vulva oder der Gebärmutter, sowie Endometriose, Scheidenfisteln, Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide und/oder der Gebärmutter oder Entfernung eines malignen Tumors der äußeren Geschlechtsteile

Erkrankungen des Stoffwechsel und der inneren Sekretion

Zum Beispiel bei Diabetes mellitus, Gicht, Fettstoffwechselkrankheit, Alimentäre Fettsucht, Adipositas, Phenylketonurie, Mukoviszidose, Schilddrüsenkrankheiten, Tetanie Cushing-Syndrom, Porphyrien, Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)

Blut, blutbildende Organe, Immunsystem

Unter anderem bei Verlust der Milz, Hodgkin-Krankheit, Akute Leukämien, Knochenmark- und Stammzelltransplantation, Anämien, Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten (je nach Blutungsneigung) und sonstige Blutungsleiden, sowie Immundefekte

Haut

Von Ekzemen bis Akne und Acne vulgaris, Blasenbildende Hautkrankheiten, Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes, Erythrodermien, Ichthyosis, Mykosen, Chronisch rezidivierender Herpes simplex, Totaler Haarausfall (mit Fehlen von Augenbrauen und Wimpern), Pigmentstörungen, Naevus, malignen Tumors der Haut

Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten

Dieser Abschnitt umfasst hauptsächlich Entzündlich-rheumatische Krankheiten, Kollagenosen und Vaskulitiden (wobei man außer der Krankheitsentwicklung auch durch die funktionelle Einbuße auf den Allgemeinzustand und die Beteiligung anderer Organe beachten muss).

Weiterhin ist zu bedenken, dass bei der Errechnung des Grades der Behinderung nicht nur die Krankheit selber ausschlaggebend ist, sondern auch die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen wie zum Beispiel Bewegungsbehinderung und Minderbelastbarkeit. Außerdem werden in diesem Abschnitt unter anderem Fibromyalgie, Chronische Osteomyelitis, Muskelkrankheiten, den Kleinwuchs, den Großwuchs, Wirbelsäulenschäden und Beckenschäden behandelt.

Bei Kleinwuchs ist der Grad der Behinderung auch auf einen harmonischen Körperbau bezogen. Zusätzlich zu berücksichtigen sind die verbundenen Störungen wie mangelhafte Körperproportionen, Verbildungen der Gliedmaßen, Störungen der Gelenkfunktionen, der Muskelfunktionen und Statik, neurologische Störungen, Einschränkungen der Sinnesorgane, endokrine Ausfälle und außergewöhnliche psychoreaktive Störungen, die oft mit dieser Behinderung einhergehen. Bei der Beurteilung des Grades der Behinderung von Muskelerkrankungen ist bei der Funktionsbeeinträchtigung durch Muskelschwäche auszugehen.

Geringen Auswirkungen sind vorzeitige Ermüdung und gebrauchsabhängige Unsicherheiten. Mittelgradige Auswirkungen sind zunehmende Gelenkkontrakturen und Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen oder Treppensteigen sind nicht mehr möglich. Zu den schweren Auswirkungen zählen die Geh- und Stehunfähigkeit und Gebrauchsunfähigkeit der Arme. Zusätzlich sind bei einzelnen Muskelkrankheiten durchaus auch Auswirkungen auf die innere Organe oder Augenmuskel-, Schluck- oder Sprechstörungen.

Tabelle Grad der Behinderung

Beispiele für den Grad der Behinderung verschiedener Krankheiten

 

Krankheiten

 

 

Grad der Behinderung

Einfache Schädelbrüche ohne spätere Komplikationen im Heilungsverlauf

 

0

Migräne Mittelgradig mit häufigen Anfällen ein oder mehrere Tage

 

10

Epileptische Anfälle – Häufigkeit = Mittel – große Anfälle mit Pausen die auch über Wochen gehen können

 

60 – 80

Einfache Entstellung des Gesichtes (wenig oder kaum Störend)

 

10

Starke Entstellung des Gesichtes

 

50

Hirnschäden mit mittlerer Leistungsbeeinträchtigung

 

50 – 60

Hirnschäden mit mittelgradigen psychischen Störungen

 

50 – 60

Sehr schwere psychische Störungen

 

50 – 70

Verlust der Augen Linse

 

10

Tinnitus mit starken psychovegetativen Begleiterscheinungen

 

20

Verengung der Nasengänge doppelseitig mit leichter bis mittelgradiger Atembehinderung

 

10

Störung der Speichelsekretion

 

0 – 20

Schluckstörungen mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme

 

20 – 40

Verlust des Oberkiefers ohne kosmetische oder funktionelle Beeinträchtigungen

 

0 – 10

Schwere chronische Bronchitis

 

20 – 30

Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion

0 – 20

Bluthochdruck – leichte Form

0 – 10

Bluthochdruck – schwere Form

20 – 40

Totalentfernung des Magens

40 – 50

Künstlicher Darmausgang

50

Chronische Hepatitis ohne Entzündliche Aktivität

20

Fehlende Niere

25

Chronische Harnwegsinfektion

0 – 10

Verlust Genitalien Mann

50

Verlust der Brust Frau

40

Diabetes mellitus Typ 1 gut eingestellt

40

Sehr schwere Akne mit Knotenbildung und Abszessen – erhebliche kosmetische Einschränkung

20 – 30

Psoriasis vulgaris – andauernder starker Befall

30 – 50

Verlust beider Arme oder Hände

100

Verlust eines Armes und Beines

100

Verlust von drei Fingern inklusive Daumen

40

Verlust aller Fünf Finger einer Hand

50

Verlust einer Zehe

0

Beinverkürzung 2,5 cm bis 4,00 cm

10

Absolute Gebrauchsunfähigkeit des Beines

80

Quelle: Mein Anspruch auf Sozialleistungen – Jürgen Brand und Claudia Künkele

Grundlage für die Feststellung des GdB

Die Grundlage für die Feststellung des Gdb sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage §2 der Versorgungsmedizin Verordnung. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind einzelne Gdb´s für fast alle denkbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren genaue Ausprägung bzw. Schwere festlegt (siehe Tabelle oben). Für die Bestimmung des Grades der Behinderung werden zunächst einzelne Körperfunktionen untersucht und deren konkrete Beeinträchtigung festgestellt. Für jede einzelne Beeinträchtigung einer Körperfunktion wird ein Einzel GdB in zehner Schritten von 10 bis 100 bestimmt.

Praxistipp Versorgungsmedizinischen Grundsätze 

Laden Sie sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.de die Versorgungsmedizinischen Grundsätze herunter, um ablehnende Entscheidungen des Versorgungsamtes überprüfen zu können. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätze sind einzelne GdB für alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren genaue Ausprägung bzw. Schwere festgelegt.

Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft


 

>>Feststellung Schwerbehinderung Antrag<<

Grad der Behinderung und Minderung der Erwerbstätigkeit – Der Unterschied zwischen GdB und MdE

Minderung der Erwerbstätigkeit

Minderung der Erwerbstätigkeit

Der Begriff des GdB (Grad der Behinderung) stammt aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht und dient als Maßeinheit für die Ermittlung der durch eine Behinderung vorliegenden Beeinträchtigung. Er fußt auf der ursprünglich verwendeten Bezeichnung „MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit„, welche heute noch immer im Bereich des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung und im Recht der sozialen Entschädigung – beispielsweise im Bundesversorgungsgesetz – verwendet wird.

Die neu eingeführte Bezeichnung des GdB sollte eine klare Abgrenzung zum MdE deutlich machen und offen legen, dass es sich nicht um eine alleinige Einschränkung in der Erwerbstätigkeit, sondern um eine Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen handelt. Der Grad der Behinderung wird auf einer Skala von 20 bis 100 in Zehnerschritten gemessen; je höher der Wert liegt, desto schwerwiegender bzw. einschränkender ist die Behinderung der betroffenen Person.

Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn das Versorgungsamt bei der Ermittlung des Grades der Behinderung einen GdB von mindestens 50 feststellt. Bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann zudem ein Betroffener mit einem GdB ab 30 durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt werden. Die Kriterien für die Bestimmung des GdB sind seit dem 1. Januar 2009 die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze„, welche in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgehalten sind.

Eine MdE, also eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, bezeichnet dagegen die eingeschränkte Fähigkeit, erwerbstätig zu sein und bezieht sich damit ausschließlich auf den Bereich des Berufslebens. MdE ist ein Begriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und damit eine der Voraussetzungen, im Falle eines Arbeitsunfalles, eines Wegeunfalles oder einer Berufskrankheit eine Entschädigung zu erhalten. Dies geschieht in der Regel in Form einer Verletztenrente durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Versicherte, welche nach einem Arbeitsunfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent vorweisen können, haben Anspruch auf eine solche Rente und können diesen bei ihrer Versicherung geltend machen. Bei der Ermittlung des Grades der MdE ist dabei nicht entscheidend, ob die betroffene Person einen tatsächlichen Einkommensverlusterlitten hateine Verletztenrentesoll lediglichdie Minderung der Erwerbsfähigkeit und nicht etwaige Einkommensverluste ausgleichen.

Erzielt die betroffene Person trotz der durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit hervorgerufenen Beeinträchtigung weiterhin das ursprüngliche Arbeitseinkommen, kann ihr eine Einkommensverbesserung gewährt werden. Auf diese Art und Weise können Arbeitnehmer für eine nicht selbstverschuldete Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit entschädigt werden.

Bei neuer Behinderung kein „Generalaufwasch“ zum Gesamt GdB

Ist ein Behinderter mit seinem GbB zu hoch eingestuft und wird diesewr GdB wegen des Hinzutretens einer Gesundheitsstörung (weiter) erhöht, so berechtigt dies die Versorgungsverwaltung nicht, den GdB bei einer Bemessung des hinzugetretenen Leidens von Grund auf neu (richtig) zu bemessen. Sie darf vielmehr den GdB nur bis zur zur Höhe der ursprünglichen Anerkennung herabsetzen. Etwas anders gilt allenfalls, wenn die ursprüngliche Fehleinschätzung noch keine zwei Jahre zurückliegt. (Quelle: Sozialrecht & Praxis 3/01)

 

Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 30 können behinderte Personen, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 30 können behinderte Personen, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

Grad der Behinderung  Gleichstellung

Behinderte Personen mit einen durch das Versorgungsamt festgelegten Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30 können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 3 SGB IX. Voraussetzung ist, dass sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen bzw. diesen behalten können.

Gleichstellungen werden auf Antrag der behinderten Personen von der Agentur für Arbeit ausgesprochen, die vorher auch den Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung anhört. Erfahrungsgemäss haben die Agenturen für Arbeit strenge Vorgaben für die Anerkennung einer Gleichstellung.. Für Angehörige des öffentlichen Diensts beispielstsweise sind die Aussichten auf eine Gleichstellung gering, da sie einen sicheren Arbeitsplatz haben.

Es muss konkret belegt werden, dass der Arbeitsplatz ohne Gleichstellung gefährdet wäre. Die generell schwierige Arbeitsmarktsituation wird als ausreichchender Grund nicht akzeptiert. Auch für arbeitslose Menschen mit einem GdB unter 30 ist es schwierig, eine Gleichstellung zu erlangen.

Gleichgestellte Menschen haben weder Anspruch auf Zusatzurlaub noch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Ebenso haben sie keine Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.

Davon abgesehen können gleichgestellte behinderte Menschen aber alle Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen. Eine weitere Sonderregelung besteht für behinderte Jugentliche und junge Erwachsene. Sie können für die Zeit einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen per Gesetz gleichgestellt werden, auch wenn der Grad der Behinderung (GdB) noch nicht festgestellt wurde. Als nachweis genügt eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder ein Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Aufgrund der Gleichstellung ist auch eine Betreuung durch den Intergrationsfachdiest möglich. Arbeitgeber können Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung erhalten. Alle anderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen, wie zum Beispiel der besondere Kündigungsschutz, gelten jedoch nicht.

Quelle: Behinderung: Alle Leistungen und Rechte, die Ihnen zustehen / Karl- Friedrich Ernst

Grad der Behinderung bei Ausländern

Das deutsche Schwerbehindertengesetz und damit auch die Verordnung über die Feststellung einer Schwerbehinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises schützt uneingeschränkt auch alle Ausländer, wenn sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihre Beschäftigung in Deutschland haben.

Deutsche Behörden, Rathäuser, Arznei und Hilfsmittelhersteller und Selbsthilfeorganisationen bieten zur Überwindung sprachlicher Barrieren mitunter entsprechende Informationen an.

Wenn der Ausländer nur geduldet ist

Das Schwerbehindertengesetz SGX IX schützt ausländische Mitbürger auch dann, wenn sie sich seit Jahren nur geduldet in Deutschland aufhalten, ein Ende dieses Aufenthaltes unabsehbar ist und die Ausländerbehörde gleichwohl keine Aufenthaltsbefugnis erteilt.

Video Grad der Behinderung Schwerbehinderung

Antrag  Grad der Behinderung



83 Gedanken an “Grad der Behinderung

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  2. Pingback: Wiederspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes

      1. Thiel

        Hallo, ich habe eine Frage bekommt man für Asthma brochiale merkzeichen G ?

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  5. chall

    guten Tag Hallo,ich habe einen GdB von 40%, habe einen Antrag gestellt auf Verschlimmerung im letzten Jahr,habe eine Schulter op mit angegeben sowie Herpes simplex! DIE Schulter op wurde mit unter Rückenleiden eingetragen,0% ! Den Herpes haben sie völlig ausser acht gelassen! Nun habe ich eine erneute Krankheit bekommen…Leider die Fibromyalgie,meine Frage lautet:Hat es üüberhaupt Sinn,noch einmal einen Antrag auf Verschlimmerung zu stellen? Mfg Angela

    Antworten
    1. enrico Beitragsautor

      Hallo, ich denke schon das ein erneuter Antrag Sinn macht, wenn Sie dem Versorgungsamt glaubhaft darstellen, das eine Verschlimmerung ihrer Leiden eingetreten ist bzw. Behinderungen dazu gekommen sind.

      Grüsse und gute Besserung
      Enrico

      Antworten
    2. rainer bros

      Hallo,
      ich finde es zuweilen ganz interessant, was sich manche als „Schwerbehinderung“ anerkennen lassen wollen. Eine „Herpes simplex“ -Infektion ist wie das Wort simplex= simpel/einach schon sagt sicher keine schwere Behinderung und schon garnicht erst nicht nur vorübergehend. Ihre neu hinzugekommene Erkrankung „fibromalgie“ wird, so vermute ich jetzt mal, nicht schon direkt im fortgeschrittenem Stadium oder gar im Endstadium befinden. Sie sollten sich mal mit den versorgungsmedizinischen Grundlagen der Gutachtertätigkeit hinsichtlich des Vorliegens einer Schwerbehinderung auseinandersetzen. Nicht jede Erkrankung ist gleich eine Schwerbehinderung. Jeder sollte im übrigen froh sein,wenn er nicht schwerbehindert ist. Ständige neue Verschlechterungsanträge und Widersprüche können auch ein Schuß nach hinten werden.
      Gruß

      Antworten
  6. Hans-Bernd Schmalenstroth

    Hallo, ich habe vor 3 Tagen mit 51 Jahren einen Herzschrittmacher bekommen. Ich wollte hier nur einmal nachfragen, ob ich aus diesem Grund einen Antrag auf Behinderung beim Versorgungsamt stellen kann. Wenn ja, wie hoch wäre der Grad der Behinderung ?

    Antworten
  7. rico

    Hallo eine Frage habe nur eine niere und zähle als einäuging hab ich da einr Chance wenn ich ein Antrag stelle

    Antworten
  8. ali

    Guten tag liebes forum ich hoffe man kann mir helfen, also ich bin 25 Jahre alt hatte im Kindesalter 9 Monate hirnblutung habe seid dem eine lernbehinderun und starkes stottern und seid 2 jahren ca habe ich schon rückenschnerzen zurzeit in Behandlung lohnt sich Es für mich Prozente beim Amtsarzt zu beantragen? Gruss im voraus

    Antworten
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  10. buchwaald, michael

    ich bin mit 50 % eingestuft durch einen diabetis mellitus. wie verändert sich mein GdB durch eine S Wirbelsäule (seit der Kindheit ) u ständig wiederkehrende Belastungsschäden in der rechten schulter nach einem operierten aduktorenabriß ? letztere beiden wurden bisher weder durch das versörgungsamt noch durch den Amtsarzt berücksichtigt . bitte , wer kann mir ratschläge dazu geben oder Erfahrungswerte mitteilen ??

    Antworten
    1. Mamma

      Warum haben Sie gleich bei Antrag wegen Diabetes mellitus auch Wirbelsaule Problemen nicht eingetragen (vorallem wenn dieses Problem ist schon bekannt seit Ihre Kindheit) ?
      Sie sollen konkrete Problemen eintragen- was in normalen Leben Ihnen grosse Schwierigkeit bringt: zum Beispiel Versteifung der Wirbelsaule, Wirbelgleiten oder Wirbelschaden , Gleichgewichtstorung, zerstorte Bewegung ..akute Schmerzen …..u.s.w.
      Das alles soll mit konkreten Berichten von Facharzten und Rontgen oder MRT Bilder genau dokumentiert werden.
      Ich winsche Ihnen gute Fortsetzung….
      Mamma

      Antworten
  11. Wall

    Ich hab eine frage wenn man einen starken beischeibenvorvall hat hohe blutdruck un herzrasen dagegen muß man täglich tabletten einnehmen? kann man in diesem fall einen antrag stellen aufbehinderung ? wenn ja wo?
    mfg Wall

    Antworten
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  13. Dieter Werner

    Leide sei ca 13 Jahren an RLS .Bin mit o,5 mg angefangen,bin heute auf 6mg Ropinirol.Ich schlafe in der Nacht3 bis 4 Stunden mit Unterbrechung. Seit ca 15 Jahre habe ich eine Behinderung von40%. Soll ich einen Verschlimmerungsantrag stellen, wenn ja wieviel % werde ich bekommen.

    Antworten
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  15. Meyer Ingolf

    Ich habe dazu eine Frage.
    Meine Frau Margit Meyer hat im Mai 2002 eine Totalentfernung des Magens mit Teilen der Leber. Daraufhin hatte sie eine Schwerbeschädigung von 80% nach vier Jahren wurde der Prozentzatz auf 40% gekürzt mit der Aussage sie wäre wohl genesen.Seit knapp zwei Jahren hat sie starken Bandscheibenvoffall so daß sie munmehr ein eihalb jahre damit krank war. Diese Krankheit hat sich zu allem Übel auch noch auf die Psyche meiner Frau gelegt, und keiner kann oder will und da helfen. Auf den Antrag der erhöhung auf 50% bekamen wir natürlich wie soll es auch anders sein ein Absage, wo ich aber in Wiederspruch gehen werde. Können sie uns da nicht irgendwie helfen? Übrigens wir werden beide in diesem Jahr 61 Jahre alt.Vielen Dank das sie sich die Zeit genommen haben mein Mail zu lesen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  16. Ilona Heinbuch

    Hallo habe Brustkrebs und chronische Bronchitis und nehme Blutverduenungs mittel für meine Drombose muss es für immer nehmen auch wo sie weg ist habe 60 Prozent bekommen kann mir jemand sagen was für Vorteile ich habe oder Vergütung Danke im voraus

    Antworten
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  19. Suli

    Hallo,
    Ich bin am rechter auge blind geworden und ich bin psychisch krank geworden wie viel procent behinderungsausweiss bekome ich ?
    Vielen dank

    Antworten
      1. Gaby

        Ich glaube es kommt auf die schwere der psychischen Störung an. Nicht jede psychische Störung bekommt automatisch einen GdB von 50.

        MfG Gaby

        Antworten
  20. Pingback: Herabsetzung Grad der Behinderung - Schwerbehindertenausweis - Wie Sie Ihren Schwerbehindertenausweis beantragen und den Antrag richtig ausfüllen

    1. enrico Beitragsautor

      Hallo,

      das muss individuell festgestellt werden. Möchten Sie einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, bitten Sie Ihren zuständigen Arzt um eine Diagnose und weitere Unterstützung.

      Gute Besserung und Grüsse
      Enrico Geduhn

      Antworten
  21. Mina

    Hallo,

    Meine Freundin hat einen Verlust eines Beines. Sie trägt Prothese und hat trotz Diagnose etc. GDB 80 erhalten und jetzt soll bei einer Verlängerung des Ausweises erneut der GDB gekürzt werden.

    Was kann man da machen?

    Antworten
    1. enrico Beitragsautor

      Hallo, erst einmal Widerspruch einlegen. Was sagt denn der behandelnde Arzt ist dieser auch der Meinung der GdB sei zu niedrig?

      Mfg
      Enrico Geduhn

      Antworten
  22. Christian kirschner

    Guten Tag,
    Ich weiss nicht wirklich ob ich hier richtig bin bzw mr jemand Auskunft erteilen kann.
    Mir wird nach einem Unfall an der rechten Hand der
    Mittelfinger als einzige Möglichkeit versteift (athrodese) . Ich bin 33j alt und Rechtshändler.
    Mir stellt sich die Frage wie es jetzt weiter geht, werde ich eine prozenztuale Behinderung zugeschrieben bekommen und was kann ich wo wie beantragen, abgesehen von meiner privaten Unfallversicherung.
    Vielen Dank im Vorraus!
    MfG Kirschner

    Antworten
  23. Andreas Lange

    habe einen behinderten-ausweis mit 50% ohne merckzeichen, jetzt wurde mir mitgeteilt das ich eine chronische hws erkrankung habe, und schilddrüsen untervunktion besteht.Kann sich dadurch mein behinderungs-grad erhöhen?

    Antworten
    1. enrico Beitragsautor

      Hallo,

      Sie können einen Antrag auf Verschlechterung stellen. Wenn neue Leiden bzw. Behinderungen festgestellt werden kann sich der GdB natürlich erhöhen.

      Mfg
      Enrico Geduhn

      Antworten
  24. sandra

    Ich habe 80 GdB und trage Hörgeräte. Dennoch bekam ich kein GL vermerkt und habe aber anhand einer Tabelle einen Pauschbetrag von 1060 Euro.

    Was beinhaltet der Pauschbetrag für Leistungen?
    Kann ich von dem Betrag mir Batterien bezahlen lassen ohne den Vermerk GL?

    Ich habe eine Rente mit der ich als Einkommensschwach gelte und mitten in die existenzlose Verwahlosung rutschte. Ich besitze zwei Hörgeräte die für die AOK 2000€ teuer waren und kann sie nicht mehr tragen weil die Batterien alle 5 Tage gewechselt werden müssen und die billigen alle drei Tage und ich die Kosten nicht tragen kann. Ich bin ziemlichen gefahren ausgesetzt im Straßenverkehr und AOK zahlt keine Batterien.

    Antworten
    1. enrico Beitragsautor

      Hallo,

      es tut mir sehr leid zu lesen wie die Krankenkasse ihre Mitglieder behandelt, leider kann ich Ihnen nicht weiter helfen. Ich wünsche Ihnen gute Besserung und Grüsse.

      Enrico Geduhn

      Antworten
  25. Jay

    Hallo,
    ich hatte bis zu meinem 21. Lebensjahr einen Schwerbehindertenausweis mit 50% wegen Diabetes, dieser ist dann abgelaufen und ich habe nie wieder einen neuen beantragt. Das ist jetzt über 15 Jahre her. Ist mein GdB jetzt gleich Null? Eine nicht vorhandene Behinderung wäre für mich beispielsweise beim Abschluß von Versicherungen von Vorteil. Ist irgendwo noch ein GdB für mich hinterlegt oder kann ich an entsprechenden Stellen ruhigen Gewissens Nein ankreuzen?

    Antworten
  26. Hartmut Werner

    Hallo,
    ich habe eine Sehstärke von R.: F +4,25
    L.: F +5,50 0,50 85 ( entspricht eine Sehstärke von 30% )

    Gilt diese Sehstärke als Behinderung / DdB ?

    frdl.Gruß
    Hartmut W.

    Antworten
  27. celik

    Hallo ich habe eine schulter op so wie RotatorenmanschettenRuptur schädigt .M75.1G- R69 G Habe ich einen Antrag gestellt Versorgungamt frage ich ungefehrt wie viel prozent bekomme ich Danke.

    Antworten
  28. celik

    Hallo ich habe eine Schulter op so wie Rotatorenmanschettenruptur schädigt M75.1G. R69 G Habe eine Antraggestellt Versorgungamt meine frage wie viel bekomme ich eine behinderungs prozent Danke.

    Antworten
  29. Jan

    Hallo mein Name ist Jan
    Ich bin 28 Jahre und habe 40% nur bekommen.
    1.Hatte mit 19 Jahren Krebs und mir wurde der rechte Hoden entfernt.
    2. Hatte mit 23 einen Bandscheibenvorfall zwischen s1 und l5.
    3. Mit 25 Jahren einen Herzinfarkt und habe dazu einen 5 kg schein bekommen und beim Belastungs ekg schaffe ich mit Mühe 175 Watt.
    Meine Frage ist das richtig das ich nur 40% bekomme.
    Danke schonmal im voraus
    Mfg Jan

    Antworten
  30. Diwissus

    Mein Sohn 16 hat ADHS,spastik im rechten Bein, soziale Phobie vor Menschen und hatte als Säugling Hirnblutung und immer wiederkehrender Migräne.Hat es da Sinn ein Antrag zu stellen?

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  31. Plogmaker , Karin

    Mein Mann hat unmittelbar am Herzen ein Aortenaneurysma 4, 7 mm groß. Die linke Herzkammer ist größer und die Aortenklappe schließt nicht mehr vollständig. Es wurde bei der Beantragung einer Schwerbehinderung vom Versorgungdamt nicht beachtet .
    Er hat keine ProzentE erhalten.

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  32. Baris

    Moin Moin
    Ich habe eine künstliche Hüfte seit 2002 und habe nur 20%.
    Und dann ein Gesichtslähmung rechts würde ich für meine Gesichtslähmung überhaupt Prozente bekommen das belastet mich seelisch ich kann nicht in Spiegel gucken

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  33. Heufelder Gerti

    Es wäre gut, diese Website nochmal durchzulesen und die Begriffe
    Minderung der Erwerbstätigkeit zu ändern in Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Grad der Behinderung – Minderung der Erwerbsunfähigkeit zu ändern in:
    Grad der Behinderung – Minderung der Erwerbsfähigkeit

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  34. Bernd Maler

    Guten Tag,
    lohnt es sich auch einen Antrag zustellen auch wenn man keine 50% erreicht? Oder würde ich höher eingestuft?
    – 4 gradiger Knorpelschaden linkes und rechtes Knie
    – 3 Meniskus OP
    – Diabetes Typ 2 mit höchster Tabletten Einstellungen die möglich ist laut Hausarzt
    – Tinitus mit dauer pfeifen und rauschen
    Wäre schön wenn ich eine fachliche Einschätzung erhalten könnte.

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  35. Luis

    Hallo,
    Ich habe vor Jahren Autounfall seitdem ist die Wirbelsäule nicht mehr gerade, das heißt wenn ich gerade stehe mein linke Schulter ist höher wie der rechte und habe oft Rückenschmerzen beim Arbeiten,,? Zweite Frage wäre,
    Seit ca. 3 Jahren habe Ellenbogen schmerzen rechte und linke Arm und das passiert nur beim Arbeiten.
    Würde ich dafür Prozente bekommen?
    Ich Bitte Sie um eine Antwort.
    LG. Luis

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  36. Lucia Steffens

    Hallo..ich bin 100%schwerbehindert ich habe mehr als 37 op..haut malinge Tumor…verlust de Linke Niere..total op .Metastasen von böse Tumor (niren).alles beide hende operierte wegen artroza….beide Augen op 3 mal..reschte Augen sehen nur ein Flecken. Blutdruck
    Hepatitis B..reuma..gelenken schmerzt (artroza).limpode dolores..insuficienta venoase..schtofweckselstorung..galen Blase op…croniche schmerzt….depresion…gleichgewicht Störung..funcktion Störung alles beide Ellenbogengelenks..degeneratives wirbenseulenssidrom..Coxarthrose beides….und viel mehr.. ich habe Antrag für begleiten Person.. or G ..seit 2 Jahre immer Widerspruch gemacht..heute habe Brief bevkomen ich soll mein Ausweis zurück schicken..weil ich habe nur 70 %ohne merckzeiche

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  37. Ressel

    Unsere Tochter hat seit ihre Geburt eine niere heute kamm der antrag mit gdb 30 was müssen wir jetzt machen wegen der pauschal betrag bzw wegen der Einkommensteuererkläung wo tragen wir es ein

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  38. Tatjana N.

    Hallo !

    Habe 30 %. Nun habe ich letztes und dieses jahr eine kalkschulter bekommen. Kann ich es aufstocken lassen auf 50%?

    Lg.

    Antworten
  39. Sprössel Ruth

    Guten Abend. Mein Mann hat Diabetes Typ 2 ist jetzt eingestellt von spritzen gott sei dank weg auf Tabletten. Im Juni 2018 hat er sich das Sprunggelenk gebrochen und war 8 Monate krank. Er hat auch BlutHochdruck. Lohn es sich einen Antrag zu stellen. Vielen Dank im voraus wenn mir jemand helfen kann.

    Antworten
  40. Willy Steinle

    Vom Versorgungsamt Frankfurt/Main habe ich einen Schwerbehinderten-Ausweis von 60 % erhalten (nach HWS-Fraktur am 10. Okt. 2010 und nachfolgenden 2 OP´s)!
    Meine Unfall-Versicherung „NÜRNBERGER“ anerkennt jedoch -durch med. Gutachten- nur 20 %!
    Durch Mitgliedschaft im VdK habe ich Hilfe und Bestätigung erhofft. – Sie ist jedoch abgelehnt worden!
    Daraufhin habe ich mich abgemeldet und bin NOCH Mitglied bis zum Jahresende!

    Antworten
  41. Asseni

    Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich dem Grad der Behinderung bei Psychischer Erkrankung, ich bin 25 jahre jung und habe im Alter von 14 ein schweres traumatisches Erlebnis erlitten, dazu ist meine Kindheit mit viel Gewalt geprägt. Leider habe ich für mein junges Alter schon einiges erlebt. Ich befinde mich seit meinem 17 Lebensjahr in therapeutischer Behandlung und habe auch schon mehrere Kliniken besucht, leider nur mit wenig Erfolg. Ich habe schon mehrfach versucht eine Ausbildung abzuschließen und auch nebenbeo gejobbt in der Hoffnung ein normales Leben führen zu können… Nun ist es so das ich am ende meiner Ausbildung bin aber ohne Abschluss da sich mein psychischer Zustand akut verschlechtert hat.
    Ich leide sehr unter den Folgen des Traumas, es haben sich Ängste, Schlafstörungen, schwere Depressionen entwickelt die mein Leben extrem beeinträchtigen egal ob privat oder beruflich.

    Nun haben Sie einige Info’s über mich und meine Situation, können Sie mir bitte beantworten ob ich es versuchen soll/kann einen Behindertenausweis zu beantragen bzw. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind?

    Mit freundlichen grüßen

    Antworten
  42. Heike Rages

    Ich habe eine Op am Stvnalkanal mit Versteifung der L5bis S1kann ich da eine Behinderung und wie viel Prozent bekomme ich

    Antworten
  43. christiane regelrecht

    Ich möchte keinen Ausweis für meine schwerverletzungen sondern eine Wiedergutmachung denn das USAStätelchen diehat ja mei brust abgeschite nich ich ! nach den menschneversuchen !!!
    Ich will ne Million was sol ich mit bahnfreifahrt igitt !
    Und ratet mal was ich im September nicht bezalhe richtig meine Miete !!!!!das macht IIIHHHHRRRR!!!!!!!! hahahahahahahah !!!

    Antworten
  44. rose monika

    Lebe in der Schweiz…. Seit genau 7jahre habe ich keine gute ærzliche betreuung…
    Für meine Erkrankung fybromyalgie…in der Schweiz nimmt man die Erkrankung nicht etrnst

    Antworten
  45. rose monika

    Lebe in der Schweiz…. Seit genau 7jahre habe ich keine gute ærzliche betreuung…
    Für meine Erkrankung fybromyalgie…in der Schweiz nimmt man die Erkrankung nicht etrnst

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  46. Renate H.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin mit 50 % als Schwerbehinderte mit Ausweis anerkannt. Nun sind im Laufe des letzten Jahres etliche schwere Erkrankungen hinzugekommen. Ich möchte gern eine Überprüfung auf Höherstufung des Behindertengrades, finde aber leider kein Exemplar oder keine Erklärung hierzu. Können Sie mir weiterhelfen?
    Mit freundlichem Gruß
    Renate H,

    Antworten
    1. wolfgang

      hallo , dafür muss man eben einen fachlich versierten mediziner bemühen .
      gruss , wolfgang

      Antworten
  47. Böhm

    Hallo,
    diese Seite hat mir sehr geholfgen, den Antrag auf Schwerbehinderung für meine Mutter nochmal zu verdeutlichen. Danke!
    Ich habe somit wichtiges bedenken können.

    Antworten
  48. D.

    Hallo,
    Meine Frage wäre folgende:
    Ich habe eine versteifte Hüfte so wie meine unteren beiden Lendenwirbel sind versteift. Des weiteren Asthma
    Können Sie mir in etwa sagen wieviel Prozent ich bekommen würde und ob sich das lohnt?
    Vielen lieben dank für Ihre Mühe
    MfG

    Antworten
  49. D

    Hallo,
    Meine Frage wäre folgende:
    Ich habe eine versteifte Hüfte so wie meine unteren beiden Lendenwirbel sind versteift. Des weiteren Asthma
    Können Sie mir in etwa sagen wieviel Prozent ich bekommen würde und ob sich das lohnt?
    Vielen lieben dank für Ihre Mühe
    MfG

    Antworten
  50. Tommy

    Hallo habe Diabetes mellitus Typ 1
    Schwer einzustellen da ich in 3 Schichten arbeite habe heute ein Brief bekommen das ich nur 30 Prozent bekomme soll ich in wiederspruch gehen habe auch was vergessen mit anzugeben gendefekt somit kinderwunsch sehr schwierig Auch mit Befruchtung da meine Samen mein gendefekt übertragen können und zu 50 Prozent ein Behindertes Kind bekommen könnte

    Antworten
  51. Abdeljabbar Erna

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte um eine erneute Zusendung meines Bescheides zur Feststellung meiner Schwerbehinderteneigenschaft.
    Leider ist dieser verloren gegangen. Meine Adresse lautet: Frau Erna Abdeljabbar, Sonthofener Str. 68/12, 87509 Immenstadt i. Allgäu. Telefonisch können Sie mich unter der Nummer: 08323/4665 erreichen.
    Herzlichen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Erna

    Antworten
  52. Chat

    Ich bin gerade zufaellig auf Ihrer Homepage gelandet (war eigentlich auf
    der Suche nach einer anderen Websiete). Ich
    moechte diese Seite nicht verlassen, ohne Dir ein Lob zu dieser
    gut strukturierten und schick designten Page zu hinterlassen!

    Antworten
  53. Carola

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was bedeuten die Merkzeichen G / H Geschäftszeichen 08 566 476 ? Bitte teilen Sie mir diese mit. Danke.
    mit freundlichen Grüßen
    Carola

    Antworten
  54. Geyer

    Welche Erleichterungen erlange ich mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit den Kennzeichen:

    RF GDB 90 unbefristet

    Antworten
  55. Elke Uschmann

    Ich brauche eine Änderung des Schwerbeschädigungsausweises
    Ich brauche Hilfe(mit Einkaufen,saubermachen und so weiter.Kann nicht mehr richtig laufen,da 4 Wochen im Koma.Habe schon 100% und gehbehindert.

    Antworten
    1. enrico Beitragsautor

      Hallo,
      ich kann ihnen da leider nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich doch bitte an das für Sie zuständige Versorgungsamt.

      LG Enrico

      Antworten
  56. Zinonidis Georgios

    Hallo,ich habe eine Frage.Am 19.07.19 hatte ich einen Arbeitsunfall.Seitdem meinen linkerzeigefinger amputiert ist.Ich habe Diabetes typ 2(ich nehme 2 Janumet pro Tag) plus Bluthochdruck(ich nehme Irbesartan 150 mg 2mal pro Tag) plus Cholesterin(ich nehme 20 mg Attorvastatin pro Tag).Was passiert jetzt?
    Ich warte auf Ihre Antwort.
    Beste Grusse

    Antworten
  57. ilona STienz

    Hallo, Ich habe einen Antrag beim Jobcenter Gestellt. Habe jezut die UNterlagen bekommen. Wer stellt denn mein Behinderungsgrad fest? Wo muss ich hin??

    Antworten
  58. Jana K.

    Hallo, Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und ein GdB von 50.
    Meine Krankheiten sind: Psychische Erkrankungen seit Meiner Kindheit Familiär und Leukämie mit 5, seelische Störungen, Diabetes Typ 2, Chronische Fibromyalgie, Rheumatische Gelenkarthrose, Tinnitus, schwarze steinhart verformte Fußnägel, Schwindel und Gleichgewichtsstörungen, sexuelle Störungen.
    Meine Erwerbsminderungsrente läuft noch bis 2022
    Meine Schmerzen und Störungen werden immer schlimmer.

    Jetzt Meine Frage, ist es sinnvoll in Verbindung mit Meinen Ärzten, einen Antrag auf Verschlimmerung mit unbegrenzte Erwerbsminderungsrente und einen höheren GdB mit einem Buchstaben zu beantragen?
    mfG

    Hallo,
    das müssen Sie entscheiden aber bei der Menge an Krankheiten kann ein höherer Grad der Behinderung bzw ein zusätzliches Merkzeichen nicht schaden.
    Gute Besserung und Grüsse
    Enrico

    Antworten
  59. Dieter Flanderka

    Hallo , ich habe einen GdB von 40 . Jetzt ist eine Diabetes Typ 2 entdeckt worden (Tabletten und 1x täglich Insulin spritzen). Macht es Sinn einen neuen Antrag zu stellen ?

    Antworten
  60. Pingback: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) - Schwerbehindertenausweis richtig beantragen und Ansprüche durchsetzten

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