
Welche Hilfen können gehörlose und sprachbehinderte Menschen in Anspruch nehmen?
Hilfe für gehörlose und sprachbehinderte Menschen – Ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung (ca. 13 Millionen) unseres Landes hat mit Gehörlosigkeit eine beträchtliche Einschränkung seiner Kommunikationsfähigkeiten zu meistern.
Den Alltag zu bewältigen und teilweise dem unsensiblen Umgang einiger Menschen zu begegnen. Die Teilhabe am allgemeinen Leben ist sehr erschwert, da den Angehörigen und nahestehenden Menschen und denen des Umfeldes nur eine erschwerte Kommunikation möglich ist.
Zur Erleichterung im Umgang sind Hilfen staatlicherseits vorgesehen. Dazu gehört in einigen Bundesländern
– Berlin
– Brandenburg
– Nordrhein-Westfalen
– Sachsen
– Sachsen-Anhalt
Die Zahlung eines Gehörlosengeldes in sehr unterschiedlicher Höhe und zu verschiedenen Bedingungen.
Weiterhin gilt bei Gericht eine gesonderte Forderung. Gebärdendolmetscher oder eine Person, der eine Verständigung mit dem Gehörlosen möglich ist, müssen hilfreich zur Seite stehen, damit die Wahrnehmung aller Rechte möglich ist. Die Kosten werden vom Gericht getragen.
Technische Hilfsmittel
Kostenträger für die Gewährung von Hilfsmitteln sind
– Krankenkasse
– Träger der Sozialhilfe
– Berufsgenossenschaften wg. der gesetzlichen Unfallversicherung
Hilfe für gehörlose und sprachbehinderte Menschen von den Krankenkassen
Die Finanzierung der Hilfsmittel für den Gebrauch in der Schule und für zu Hause obliegt den Krankenkassen. Ab Ausbildung oder Studium ergeben sich andere Kostenträger.
Für die Finanzierung von Hörgeräten ist eine Verordnung durch den behandelnden HNO Arzt erforderlich. Es gelten einheitliche Bestimmungen dafür. So sind z.B. der Grad des Hörverlustes und die Fähigkeit zum Bedienen eines solchen Gerätes wichtige Grundlagen.
(Hilfsmittel Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses)
Eine Anpassung des geeigneten und ausgewählten Gerätes erfolgt ausschließlich in der Werkstatt eines Hörgeräteakustikers. Zu seinen Aufgaben gehört es, wenigstens ein Hörgerät anzubieten, welches komplett von der Krankenkasse übernommen wird. Bei Auswahl eines teureren Hörgerätes muss der Versicherte die Differenz zwischen Festbetrag und Verkaufspreis aus eigener Tasche zahlen.
Entscheidung des Bundessozialgerichtes
Allerdings gibt es einen Hinweis vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V. zu höheren Kosten. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2009 ergibt, dass die Kassen auch höhere Beträge übernehmen müssen, wenn die Festbeträge nicht ausreichend bei einer bestmöglichen Versorgung sind. Maß ist die Angleichung an das Hörvermögen von Gesunden. Weitere Informationen sind dazu auf der Seite des Deutschen Schwerhörigenbundes zu finden. Ebenso gibt der Sozialverband VdK Deutschland e. V. in dem Merkblatt für Hörgeschädigte Tipps zur Beantragung.
Hilfe für gehörlose und sprachbehinderte Menschen -Kostenübernahme besonderer Hilfsmittel/Hörgeräte
Hörverstärker wie Kinnbügelhörer können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn HdO oder IO Geräte wegen Krankheiten oder Behinderungen nicht getragen werden können.
Im Verzeichnis der Hilfsmittel sind auch Licht- und Vibrationsanlagen mit eingetragen.
Hierbei ist allerdings eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit oder völlige Ertaubung vorliegt.
Seit 2012 werden drahtlose Übertragungsanlagen ebenfalls übernommen. Zusätzlich zu einer bereits erfolgten Versorgung mit Hörhilfen sind solche Anlagen verordnungsfähig, wenn sie zur Befriedigung von Grundbedürfnissen in der Kommunikation bei einer selbständigen Lebensführung dienen.
Keine Kostenübernahme
Spezielle Verstärker für die Telefone oder eigens hergestellte Schwerhörigentelefone werden nicht übernommen.
Sozialhilfe/Eingliederungshilfe
Wenn kein anderer Kostenträger zur Leistung verpflichtet ist, tritt die Grundsicherung oder Eingliederungshilfe ein. Ebenso, wenn den Antragstellern keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Allerdings sind diese Hilfen immer abhängig vom Einkommen.
Die § 53, 54 SGB XII und die Eingliederungshilfeverordnung regeln, welche Hilfsmittel oder Leistungen finanziert werden.
Der § 9 der Eingliederungshilfe hat unter »Hörbehinderung« eine Auflistung der Geräte. Darunter fallen Hörgeräte, Hörtrainer sowie spezielle Weckuhren. Die Kostenpauschalen sind auch hier wie bei der Sozialhilfe. Des weiteren können Gebärdensprachdolmetscher für eine Ausbildung daraus finanziert werden.
Außerdem können schwerhörige Empfänger von Sozialhilfe die Kosten der Batterien für ihre Hörgeräte geltend machen.
Gesetzliche Unfallversicherung /Berufsgenossenschaften
Kommt als Ursache für die Behinderung eine Berufskrankheit oder ein Arbeits-/Wegeunfall in Betracht, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Der § 31 Sozialgesetzbuch VII enthält die Regelung über die Hilfsmittel. Alle Gegenstände, die eine Heilbehandlung sichern oder die Folgen abmindern bzw. ausgleichen, sind Hilfsmittel, die ärztlich verordnet werden müssen. Es gelten wieder die Festbeträge wie bei den Krankenkassen. Die Differenzen zum Anschaffungspreis sind selber zu finanzieren.
Bei einer anerkannten Lärmschwerhörigkeit durch die Ausübung des Berufes ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Hörgeräte zuständig. Die Art der Hörminderung und die Lebensumstände sind ausschlaggebend für die Bewilligung von Klingeln, Telefon und Bewegungssender, die Lichtsignalen oder Lichtblitzen arbeiten. Es werden allerdings auch Einzelfälle und ganz besondere Umstände mit einbezogen, die zu einer Bewilligung führen können.
Technische Hilfen
Um Anrufe tätigen zu können, gibt es eine neue Möglichkeit mit dem Windows Phone.
Der Schritt für Schritt Ablauf ist wie folgt:
1. das Handy muss mit der Schreibtelefon Headset Buchse verbunden werden
2. auf der App in der Liste »Einstellungen« die erleichterte Bedienung antippen
3. bei TTY/TDD den Modus von Aus in Vollständig umschalten und beim Handy auf weitere Modi des Mobilfunkanbieters achten ggf. verwenden
4. Schreibtelefon einschalten
5. anrufen
Erläuterung:
»TTY ist die Abkürzung für Teletypewriter (Fernschreiber). Auf Deutsch wird das Gerät als Schreibtelefon bezeichnet. Alternativ wird auch TDD verwendet (Telecommunication Device for the Deaf; Telekommunikationsgerät für Gehörlose). Mit einem solchen Gerät können Gehörlose und Sprach- oder Hörgeschädigte über eine Telefonleitung schriftlich Nachrichten an andere Personen senden, die ebenfalls über ein TTY-Gerät verfügen.
Telecoil und TTY/TDD werden von einigen Handys u. U. nicht unterstützt.«
Quelle: Verwenden des Handys mit einem Schreibtelefon (TTY)
Ein weiterer Dienst läuft über die Bundesnetzagentur und heißt »Tess«. Die derzeitige Version läuft noch bis 2018 und wird dann neu ausgeschrieben.
TeSign-ist eine Gebärdensprach-Dolmetschdienst
über eine Videoverbindung kann ein Gebärdensprachdolmetscher bei TeSign gerufen werden. Dieser ruft den hörenden Gesprächspartner an. So kann mittels Gebärdensprache eine Kommunikation stattfinden.
TeScript-Schrift-Dolmetschdienst
mittels Schrift rufen Hörgeschädigte bei TeScript einen Schriftdolmetscher an. Diese vermittelt die Telefonverbindung zum hörenden Gesprächspartner und geben die Informationen in Lautsprache und umgekehrt weiter.
Voice Carry Over-selber sprechen
bei den beiden o.g. Versionen ist selber sprechen auch möglich. Lediglich die Antworten werden vom Dolmetscher übersetzt.
Quelle: Vermittlungsdienst für Gehörlose und Hörgeschädigte
Foto von Fotolia: Datei: #81712539 | Urheber: Robert Kneschke
hallo,
ich habe nach Bestrahlung eine irreversible Stimmbandlähmung links.
Zwar kann ich reden, jedoch nur leise, heiser und schwer verständlich.
Gibt es eine App o.ä. zur „Übersetzung“ und Verstärkung?
Vielen Dank.
Hallo, bei mir wurde im vergangenen Jahr von der HNO-Ärztin eine angeborene Schwerhörigkeit festgestellt.
Im Familien- und Bekanntenkreis sowie bei der Arbeit wussten alle bereits, dass man mit mir lauter sprechen muss. Ich bin nun beim Akustiker seit längerem und finde die geeigneten Hörgeräte. Durch das Tragen einer Brille erschwert sich die Findung geeigneter Hörgeräte. Dazu kommt noch, dass ich in der Verwaltung (als Standesbeamtin tätig bin und doch auf mein Gehör sehr angewiesen bin.
Ich habe trotz der Hörgeräte Angst, die Menschen, die eine leise Stimme haben oder sehr schnell sprechen, nicht zu verstehen und dementsprechend Fehler zu machen.
Meine Frage, macht es Sinn, einen Antrag auf SB zu stellen. Ich beabsichtige vorzeitig schon aufgrund meines Gehörs in Rente zu gehen. Durch den Antrag vielleicht dann ohne Abzüge. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Ja ich würde einen Antrag stellen. Grüsse