Hilfen für Diabetiker

Durch | 29. November 2017

Hilfen für Diabetiker

Hilfen für Diabetiker – Diese Krankheit, die betroffene Menschen zunächst nicht mit Schmerzen und anderen Begleiterscheinungen plagt, ist nicht heilbar. Sie kann bereits Kinder treffen oder erst im Alter in Erscheinung treten. Wie gesagt, anfangs merkt man noch nicht viel. Aber dann bei den Folgen von Diabetes können schwere Leiden auftreten. Herzinfarkt, Schlaganfall und Amputationen können als Folgeerkrankung vorkommen.

In jedem Falle ist es außerordentlich wichtig zu wissen, welche Hilfen und Unterstützungen möglich sind, um das Leben einigermaßen normal führen zu können.

Kleines Selbstmanagement-Hilfe im täglichen Leben

um eine tägliche Routine zu erhalten, ist die Führung des Tagebuchs eine wichtige Hilfe. Alle Blutzuckerwerte, die gemessen wurden, werden mit der Uhrzeit dazu eingetragen. Vor- oder nach einer Mahlzeit gemessen und bei fortgeschrittenen Insulin Verwendern kommt noch die Korrekturdosis dazu.

Die Ernährung ist bei dem eigenen Management die Grundlage für gute Blutzuckerwerte. Jeder Diabetiker hat in seinen Schulungen dafür die Austauschtabelle für die Einheiten und eventuell noch einen Flyer mit den Abbildungen der Mengen pro Einheit. Neueste Erkenntnisse aus den USA sind in diesem Zusammenhang von großem Interesse. Keinen Industriezucker mehr in der Ernährung dulden, so heißt die Devise. Selbst Süßungsmittel, die wiederum im Verdacht stehen, den Diabetes herauszufordern, einfach weglassen. Dieser Verzicht kann zu besseren Blutzuckerwerten führen.

Disease Management zwischen Patient, Arzt und Krankenkasse

jedem Diabetiker wird sicher vorgeschlagen, das Disease Management zu vereinbaren. Eine größere Dokumentation der Erkrankung und aller durchgeführten Maßnahmen zur Behandlung des Diabetes verbirgt sich dahinter.

Diabetes Journal und weitere Presseerzeugnisse

vom Deutschen Diabetiker Bund (DDB) wird das Journal herausgegeben. https://www.diabetes-online.de/diabetes-journal-1621778 ist die Webadresse dazu. Das Journal enthält aktuelle Beiträge aus Wissenschaft und Forschung. Psychologie und Gesundheitsfragen zählen genauso dazu, wie Lesermeinungen, Rezepte und vor allem wichtige Telefonnummern.

In der Apotheke wird monatlich der »Diabetiker Ratgeber« verteilt, der ähnlich interessante Beiträge von Diabetikern für Diabetiker enthält. Wichtige Neuerungen und Ratschläge für das tägliche Leben sind ebenso enthalten. So gibt es 2016 einen Beitrag im Diabetiker Ratgeber zur Telemedizin.

S-T-A-R-T: Bessere Blutzuckerwerte

Die in dieser Akte gesammelten Daten können die beteiligten Ärzte – etwa der Hausarzt oder Diabetologe – einsehen. Mit ihren Patienten besprechen sie anschließend telefonisch, ob und wie die Diabetestherapie verbessert werden muss. Dass das Konzept des S-T-A-R-T-Projekts aufgeht, zeigt eine erste Auswertung: Der Blutzucker-Langzeitwert (HbA1c) der Teilnehmer hat sich durch die telemedizinische Betreuung bereits gebessert.

Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Telemedizin voranzutreiben. Einer der Hauptgründe: In strukturschwachen, dünn besiedelten Regionen ist der Weg zum Arzt oder zur nächsten Klinik oft weit. Und es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der Mangel sowohl an Haus- als auch an Fachärzten vielerorts zunehmen wird.

https://www.diabetes-ratgeber.net/Gesundheit/Was-Telemedizin-fuer-Patienten-bringt-526625.html

Weitere Adressen im Web für Diabetiker

die Unterstützung bei Fragen zur Erkrankung geben. Außerdem werden regelmäßig neue Messsysteme herausgegeben, die kostenlos getestet werden können.

  1. www.deutsche-diabetes-Gesellschaft.de
  2. www.accu-check.de
  3. www.novonordisk.de
  4. http://www.diabetikerbund.de/wir-bieten-ihnen/hilfe-im-alltag

Das ist nur ein grober Umriss zu den kleinen Hilfen im Alltag. Selbstverständlich sind auch Fragen nach finanzieller Unterstützung wichtig. Insbesondere für Empfänger von Grundsicherungsleistungen ist die Frage von existenzieller Bedeutung.

Mehrbedarfe nach SGB 12

nach aktuellem Stand ist kein Mehrbedarf für Diabetiker mehr vorgesehen. Diabetes wird als Krankheit gewertet, bei der die Betroffenen mit einer ausgewogenen Vollkost ausreichend versorgt sind. Aus diesem Grunde zählen die Kosten für Ernährung gem. Regelsatz nach SGB XII als angemessen.

Es gibt z. B. einen Fall, wo ein Diabetiker tatsächlich seinen Mehrbedarf geltend machen konnte. Das Landessozialgericht in Hessen legte fest, dass ihm Mehrbedarf durch die Erkrankung entstehen. Das Jobcenter musste ihm Mehrbedarf gewähren.

Zu beachten ist immer der Einzelfall. Kann der Erkrankte wegen der Schwere seines Diabetes und vom Arzt bestätigt belegen, dass er kostenaufwendiger seine Ernährung gestalten muss, kann ein Gericht dem folgen.

Grad der Behinderung bei Diabetes-GdB

die Prüfung des GdB erfolgt im Versorgungsamt auf Antrag. Diabetiker erhalten unter Umständen die Zuerkennung eines GdB gestaffelt gem. der folgenden Tabelle:

Einstufung des Grads der Behinderung (GdB) bei Menschen mit Diabetes

Die Einstufung des GdB erfolgt gem. Störung, Behandlungsweise und Einstellbarkeit

GdB 0 →Menschen mit Diabetes, deren Therapie keine Unterzuckerung auslösen kann und die nicht in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.

GdB 20 →Menschen mit Diabetes, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind.

GdB 30 bis 40 →Menschen mit Diabetes, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann, die mindestens 1-mal täglich ihren Blutzucker selbst messen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind.

GdB 50 →Menschen mit Diabetes, die eine Insulintherapie mit mindestens vier Injektionen am Tag durchführen und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind. Die Insulindosis passen die Patienten je nach Blutzucker, Bewegung, Ernährung selbständig an. Die Blutzuckermessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein.

Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdB Werte bedingen.

Stand 28.9.2010

Quelle: https://www.diabetesde.org/system/files/documents/uploads/pics/Einstufung_GdB_fuer_Diabetiker_28.9.2010_ebert.pdf

Schwerbehindertenausweis

ab einem GdB 50 gilt die Eigenschaft schwerbehindert mit dem Anrecht auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Mit diesem Ausweis haben die Diabetiker Anspruch auf einige Leistungen und Sonderrechte im Berufsleben. Insbesondere gilt ab da ein besonderer Kündigungsschutz. Ein Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr und noch Steuervergünstigungen. Diese Steuererleichterung gilt auch für schwerbehinderte Kinder, die die Eltern in Anspruch nehmen können.

Der GdB muss nicht allein durch den Diabetes begründet sein. Im Allgemeinen haben die an Diabetes erkrankten Menschen mit dem metabolischen Syndrom zu kämpfen und die dazu gehörenden Erkrankungen zählen mit.

Nachteilsausgleiche

zur Abminderung der Beeinträchtigungen sind die sogenannten Nachteilsausgleiche gedacht. Sie sind in Abhängigkeit des GdB und der erteilten Merkzeichen in Anspruch zu nehmen.

Genaue Auskunft geben die nachfolgenden Links zu den Tabellen.

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf

Die Bandbreite reicht von Steuererleichterungen bis zu kostenlosen Bahnfahrten, wenn die entsprechende Wertmarke erworben wurde. Die halbe KFZ Steuer ist alternativ dazu wählbar.

Zusätzlich werden in einigen Bundesländern auch Parkerleichterungen für Inhaber des Merkzeichen G und B gewährt. Der Parkausweis ist gelb und berechtigt nicht auf Behindertenparkplätzen zu parken.

Diese Parkerleichterung gilt in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland sowie in Bremen.

Die Bedingungen dazu sind in der folgenden Aufstellung aufgezeigt.

  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.
  • Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.

 

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Parkerleichterungen+fuer+besondere+Gruppen+schwerbehinderter+Menschen+beantragen+orangefarbener+Parkausweis-1188-leistung-0

Ausnahmen sind zusätzlich für Menschen mit einer dauerhaften Gehbehinderung, dem Merkzeichen G und einem GdB von mindestens 70 zugelassen. Eine Gehstrecke von ca. 100 m ist max. möglich.

Oder aber bei einer erheblichen vorübergehenden und noch nicht beim zuständigen Amt festgestellten Beeinträchtigung beim Gehen. Auch hier ist eine max. Gehstrecke von 100 m noch möglich.

Mit einer Bestätigung des Hausarztes oder Facharztes kann der Antrag dafür beim Ordnungsamt gestellt werden.

Für Diabetiker mit Polyneuropathien und Polyarthrosen ist so eine Parkerleichterung eine große Hilfe.

Bilder:

Fotolia: Datei: #157533088 | Urheber: Peter Maszlen

Ein Gedanke zu “Hilfen für Diabetiker

  1. Christiane

    Ca. 27% der Menschen weltweit sind ständig im Internet beschäftigt. Das Internet hat sich zu einer gute Einkommensquelle für Deutschen entwickelt. ferner hier u.to/SabKEA

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.