
Pflegebedürftige Personen können bei der Pflegekasse seit dem 1. Januar 2015 bis zu 4000 Euro (Pflegestärkungsgesetz) statt der bisher gezahlten 2557 Euro für den barrierefreien Umbau der eigen vier Wände beantragen. Um bei einem Pflegefall den Bedürfnissen entsprechend die Wohnung umzubauen und Fehler im Voraus auszuschliessen, empfiehlt es sich ein kostenloses Angebot einer unabhängigen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Viele Menschen beantragen diese Hilfe erst nach einem kompletten Umbau, dann aber werden die Kosten für einen barrierefreien Umbau nicht mehr bezahlt. Vieles was sich bei einem barrierefreien Umbau kostengünstig realisieren lassen würde (zb. breitere Türen) muss später teuer bezahlt werden. Daher macht es durchaus Sinn lieber früher als später eine Wohnberatung (Wohnungsberatungsstellen) in Anspruch zu nehmen. Bei einem akuten Pflegefall überfordern die anstehenden Entscheidungen Betroffene sowie Angehörige oft.
In vielen Fällen sind grosse Umbauarbeiten nicht notwendig, meistens reichen schon wenige Veränderungen aus um den Bedürfnissen gerecht zu werden. Um sicher zu stellen welche Massnahmen sinnvoll wären bieten sogenannte Wohnungsberatungsstellen einen kostenlosen Hausbesuch an. Hier entscheidet sich ob Umbauten überhaupt sinnvoll sind. Bei Mietwohnungen muss der Vermieter selbstverständlich den baulichen Veränderungen zustimmen und bei einem Auszug die Rückbaukosten erstatten. Sollte jedoch die Wohnung ohne Aufzug im vierten Stock liegen, das Bad zu klein oder ein langwieriger Rechtsstreit abzusehen sein, ist es durchaus ratsam einen Umzug in Erwägung zu ziehen.
Barrierefreier Umbau ist oft mit hohen Kosten verbunden
Ein barrierefreier Umbau ist oft mit hohen Kosten verbunden die von Betroffenen oder Angehörigen selber nicht aufgebracht werden können. Spätestens jetzt sollte sich die Frage der Finanzierung gestellt werden. Einige Massnahmen wie Badewannenlift oder Toilettensitzerhöhungen lassen sich Problemlos umsetzen und die entstandenen Kosten werden meist anstandslos von den Krankenkassen übernommen. Die meisten Umbaumassnahmen dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Person. Wichtig wären da die Beseitigung von Stolperfallen wie Türschwellen, Duscheinstiege, rutschige Treppen, oder das anbringen von Handläufen. Doch das wichtigste ist ausreichend Platz zum Rangieren, den ein Rollstuhlfahrer benötigt. Auch die Wahl eines kompetenten Handwerkers mit Erfahrungen im barrierefreien Umbau ist von Vorteil. Speziell bei barrierefreien Umbaumassnahmen lohnt es sich nach Zertifikaten oder Fortbildungen in diesem Bereich zu fragen.
Verschiedene Fördermöglichkeiten beim barrierefreien Umbau der eigenen vier Wände
Kommen wie zu den Fördermöglichkeiten bei einem Umbau der Wohnung oder des Hauses. Um entsprechende Förderungsmassnahmen zu beantragen muss man wissen wo diese gestellt werden können. Eine Möglichkeit der Förderung ist das KfW Programm. Die KfW Bank unterstützt einen „altersgerechten oder barrierefreien Umbau“ der Wohnung oder Hauses mit bis zu 5000 Euro. Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumassnahmen mit bis zu 4000 Euro. Sollte sich der Zustand der Pflegebedürftigen Person verschlechtern so kann bis zu dreimal ein Antrag gestellt werden.
Weitere Infos zum Thema “Barrierefreier Wohnungsumbau im Pflegefall“
- www.online-wohn-beratung.de
- www.bag-wohnungsanpassung.de
- www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung
Die wichtigsten Massnahmen auf einem Blick:
- Barrierefreier Zugang zu Gebäuden und den Aussenanlagen
- Barrierefreier Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Die Überwindung von Treppen und Stufen
- Barrierefreie Umgestaltung der Raum Geometrie
- Massnahmen für ein barrierefreies Bad / Sanitäranlagen
- Bedien und Hilfselemente
- Barrierefreie Umgestaltung der Gemeinschaftsräume
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