Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen B
Ist berechtigt, wegen der Behinderung eine Begleitperson mitzunehmen
Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis – Dazu muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betragen. Außerdem muss der Behinderte schon ein Merkzeichen G, H oder Gl besitzen. Der Betroffenen muss nachweisen, dass er bei der Benutzung von Bus und Bahn auf Grund seiner Behinderung eine Begleitperson benötigt.