Merkzeichen G Schwerbehindertenausweis



Merkzeichen G Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen G Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen G Schwerbehindertenausweis

Dieses Merkzeichen ist für Menschen, deren  Bewegungsfähigkeit  im Straßenverkehr sehr stark beeinträchtigt ist

Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis – Schwerbehinderte, dieses Merkzeichen G bekommen, haben eine Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen oder aber der Lendenwirbelsäule.  Der  Grad der Behinderung muss dabei  mindestens bei 50 liegen, so dass die Schwere seiner Behinderung entsprechend der eines einseitigen Unterschenkelamputierten sein sollte. Außerdem wird dieses Merkzeichen bei schweren Herzleiden und starken Lungenfunktionseinschränkungen, also schweren inneren Leiden, sowie hirnorganischen Anfällen und starken Orientierungsschwierigkeiten wegen geistiger Einschränkungen oder Seh- oder Hörschäden ausgegeben.