Merkzeichen H Schwerbehindertenausweis



Merkzeichen H Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen H

Merkzeichen H

Das Merkzeichen H ist für Personen, die hilflos sind

Merkzeichen H Schwerbehindertenausweis – Bedürftige Personen mit Pflegestufe I bekommen nach dem Schwerbehindertenrecht noch kein Merkzeichen, bei Pflegestufe II muss man jeden Fall einzeln prüfen, ob im Sinne des Schwerbehindertenrechtes eine  Hilflosigkeit vorliegt. Voraussetzung dafür wäre zum Beispiel, dass der Behinderte an jedem Tag für mindestens 2 Stunden fremde Hilfe von einem Pfleger benötigt, egal, ob es sich dabei um ein Familienmitglied oder eine andere Person handelt. Dabei muss es sich aber um mindestens 3 Verrichtungen alltäglicher

Art handeln (also zum Beispiel An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen, der Körperpflege und –hygiene, sowie beim Toilettengang).  Es muss sich also immer und einschließlich nur um die Tätigkeiten in der hauswirtschaftlichen Hilfestellung und direkten Versorgung des Betroffenen handeln. Tätigkeiten im Haushalt wie Staubsaugen, Abwaschen und ähnlichem dürfen dabei nicht dazu gezählt werden. Pflegestufe III ist berechtigt, das Merkzeichen H zu bekommen. Für Kinder und jugendliche Schwerbehinderte gelten besondere Regelungen und Kriterien für das Merkzeichen H.