Nachteilsausgleiche

Durch | 9. September 2013

Nachteilsausgleiche – Der Begriff des Nachteilsausgleiches ist in § 126 Abs. 1 SGB IX definiert: Nachteilsausgleiche sind Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen. Der Schwerbehindertenausweis gilt unter anderem auch als Nachweis zum Beispiel über den Grad einer Behinderung, damit der Behinderte seine ihm vom Staat gesetzlich zugesicherten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche, die er durch seine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung hat, auch in Anspruch nehmen kann. Er gilt im Normalfall ab dem Datum der Antragsstellung, die auch auf dem Ausweis vermerkt ist. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass man durch einen bestimmten Grund auch einen Nachweis für die Zeit vor der Antragstellung benötigt. Dann kann auch diese vermerkt werden.

Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen

Die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises sind sehr vielfältig, aber nicht jedem Betroffenen in seiner Gesamtheit bekannt. Dabei kommt es aber auch unter anderem auf die Art und Schwere der Behinderung an. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können bei bestimmten Voraussetzungen ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in Altersrente gehen. Eine Voraussetzung ist hierfür, dass der Betreffende mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, die nach den gesetzlichen Vorschriften Renten beziehen, können Freibeträge bei der Lohnsteuer geltend machen. Dazu muss die Behinderung zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit geführt haben oder deren Behinderung durch eine Berufskrankheit verursacht worden sein. Am Arbeitsplatz gelten für die Betroffenen ein besonderer Kündigungsschutz und eventuell auch Zusatzurlaub.

Inhabern von Schwerbehindertenausweise bekommen Rabatte bei verschiedenen Versicherungen. So bietet zum Beispiel auch der ADAC Rabatte (Schwerbehinderten Tarife) auf die Mitgliedschaftsbeiträge ab einem Grad der Beschäftigung von 50. Beim Kauf eines schwerbehindert gerechten Neuwagens bieten einige Hersteller stattliche Rabatte an. Es gibt ermäßigte Eintrittspreise in vielen öffentlichen Einrichtungen, Schwimmbädern, Museen, Freizeitparks. Daher lohnt es sich immer, den Schwerbehindertenausweis mit sich zu führen und gegebenenfalls nach Ermäßigungen zu fragen. Manchmal gelten diese aber erst ab einem Grad der Behinderung von 70. Bei verschiedenen Sehenswürdigkeiten oder Veranstaltungen werden Menschen mit Behinderung, die sich entsprechend ausweisen können, mit ihren Begleitpersonen bevorzugt eingelassen. Somit entfallen die Wartezeiten an der Kasse und an dem Einlass.

Weiterhin berechtigt der Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen und Kennzeichnung auch zur Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Busse und Bahnen. Dafür gibt es auf Antrag ein Beiblatt mit einer aufgedruckten Wertmarke, um das Recht auf vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen zu können. Dieses Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und ist immer mitzuführen.

Die wichtigsten Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen im Überblick

  • Kündigungsschutz gemäß § 85 ff. SGB IX

  • Befreiung von der Mehrarbeit und Überstunden gemäß 124 SGB IX

  • Eine Woche zusätzlicher Urlaub gemäß § 125 SGB IX

  • Bevorzugte Zustimmung bei Selbstständigkeit

  • Schutz behinderter Heimarbeiter § 127 SGB IX

  • Hilfe bei der Beschaffung eines Arbeitsplatzes

  • Hilfe zur Bewahrung des Arbeitsplatzes

  • Vorzeitige Rente für Schwerbehinderte Personen ab 65 Jahren (ohne Abzüge)

  • Vorzeitige Rente für Schwerbehinderte Personen ab 63 (mit Abzügen)

  • Bevorzugtes Beitrittsrecht beim Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • Teilweise Befreiung von Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Mehrbedarf für Empfänger von Sozialhilfe § 30 Abs. 1 SGB XII

  • Behindertenpauschalbeträge bei der Einkommenssteuererklärung

  • Freibeträge im Wohngeldrecht § 13 Abs. 1, § 17 WoGG

2 Gedanken an “Nachteilsausgleiche

  1. Pingback: 1000 Euro Strafe für Missbrauch von Behindertenausweis

  2. Anke Boehmer

    Ich bin schwerbehindert mit d Merkmal 70 G u versuche seit 3 Wochen einen Mitarbeiter zu sprechen u komme immer nur in eine Warteschlange die bis zu 20 min dauert u dann wird mir gesagt dass alle Leitungen belegt sind. Es wäre toll wenn sich jemand zum Thema Behindertenausweis bei mir melden könnte. Danke u Mit freundlichen Grüßen

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