
Die Pflegegelderhöhung im Jahr 2021
Die Pflegegeld Erhöhung 2021 – Seit dem Jahre 2017 ist die Höhe des Pflegegeldes gleichgeblieben. Die einst festgelegten Regelungen sahen die Möglichkeiten der Prüfung der Höhe der Pflegeleistungen jeweils alle drei Jahre vor. Dies war daher im Jahr 2020 der Fall.
Laut Entwurf des Gesundheitsministers soll sich nun unter anderem die Höhe des Pflegegeldes ändern. Vom 01.07.2021 an erhalten daher alle Pflegebedürftigen, welche Pflegegeld bekommen, 5 Prozent mehr Leistungen von der Pflegekasse überwiesen. Das Pflegegeld 2021 erhöht sich somit.

Die Pflegereform im Jahr 2021
Die Pflegereform aus dem Jahr 2021 sieht vor, dass alle pflegebedürftigen Patienten, die zu Hause von Angehörigen oder vom Pflegedienst betreut werden, finanzielle Entlastungen bekommen können. Dies bedeutet, dass alle Leistungen der Pflegekasse mit 01. Juli 2021 um insgesamt 5 Prozent erhöht werden. Außer des Pflegegeldes sind zudem die Pflegesachleistungen betroffen.
Pflegegelder erhalten all jene Patienten, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut und gepflegt werden. Mögliche Pflegesachleistungen gibt es für solche Patienten, die zu Hause von einem Pflegedienst gepflegt und betreut werden. Bei Vorliegen des Pflegegrades 2 wird ab 1. Juli das Pflegegeld 2021 von zurzeit 316 Euro im Monat auf 332 Euro erhöht. Die Beihilfe für die Pflegesachleistungen wird von derzeit 689 Euro auf 723 Euro.
Bei einem Pflegegrad 3 steigt die Förderung von bislang 545 Euro auf 572 Euro pro Monat und die Pflegesachleistungen von 1 298 Euro auf künftig 1 363 Euro. Bei einem Pflegegrad 4 beträgt die Pflegegeld Erhöhung 2021 von 728 Euro auf 764 Euro erhöht. Die Unterstützung mit den Pflegesachleistungen wird bei Pflegegeld 2021von 1 612 Euro auf 1 693 Euro im Monat erhöht.
Die Pflegegeld Erhöhung 2021 beim Pflegegrad 5 beläuft sich auf 946 Euro und bei den Pflegesachleistungen statt zurzeit 1 995 Euro mit der neuen Reform auf 2 095 Euro.
Die Reform und der Einfluss auf die Verhinderungspflege
Die Pflegereform 2021 sieht zugleich Änderungen bei Pflegehilfsmitteln und der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege vor. Die Pauschale für die Unterstützung wird dann auf Dauer auf 60 Euro monatlich erhöht. Ab 2023 wird es zugleich Anpassungen an die Inflation für jedes Jahr geben.
Die Änderung in Bezug auf die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist sehr viel umfassender. Dabei wird es eine Zusammenfassung aller Leistungen geben, wodurch Angehörige, die Angehörigen selbst pflegen, über ein Entlastungsbudget im Betrag von 3 300 Euro pro Jahr verfügen können.
5 Prozent mehr Leistungen
Pflegegrade 2 – von 316 Euro im Monat auf 332 Euro erhöht.
Beihilfe für die Pflegesachleistungen wird von derzeit 689 Euro auf 723 Euro.
Pflegegrad 4 – Erhöhung von 728 Euro auf 764 Euro
Pflegegrad 5 / 946 Euro
Pflegesachleistungen statt zurzeit 1 995 Euro mit der neuen Reform auf 2 095 Euro
Pflegehilfsmitteln und der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege 60 Euro
Angehörige, die Angehörigen selbst pflegen können über ein Entlastungsbudget im Betrag von 3300 Euro pro Jahr verfügen
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Warum stehen die um 5 % erhöhten Leistungen noch nicht in der Tabelle, die man kurz davor im Inernet findet? Warum ist das noch nicht mitgeteilt worden? Was ist da genau los?