
Steuervorteile für behinderte Menschen – Es gibt eine Reihe von Steuervorteilen, die sich behinderte Menschen nicht entgehen lassen sollten. Denn sie haben es besonders schwer im Leben und sollten zumindest da, wo es möglich ist, Erleichterungen genießen können. Wer allerdings als Behinderter von riesigen Summen träumt, die da über das Jahr verteilt zusammenkommen, der täuscht sich sehr.
Es sind eher bescheidene Beträge, die man als Behinderter im Gegensatz zum Normalverbraucher einspart. Grundvoraussetzung ist natürlich ein Bescheid des zuständigen Versorgungsamtes oder des Amtes für soziale Angelegenheiten, in dem der GdB, also der Grad der Behinderung, festgestellt ist. Dort muss man als kranker oder behinderter Mensch einen Antrag gestellt haben und dieser muss positiv beschieden worden sein.
Steuervorteile für behinderte Menschen – Finanzamt
Diesen Bescheid oder auch den erhaltenen Schwerbehindertenausweis legt man dem Finanzamt vor. Als Autobesitzer kann der Behinderte Autosteuern einsparen, wenn er einen Grad der Behinderung von mindestens 50 besitzt und zusätzlich die Merkzeichen G oder BI hat. Dann zahlt er, ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung, nur 50% der jährlich anfallenden Autosteuer. Auf die ebenfalls mögliche, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr muss er dann allerdings verzichten.
Denn wer kein Auto besitzt, nimmt die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr in Anspruch. Die Wertmarke kostet eine geringe Gebühr oder ist bei geringem Einkommen eventuell sogar kostenlos. Auch diese Erleichterung ist nur auf Antrag zu bekommen und alleine das Vorliegen einer Behinderung berechtigt noch nicht zum kostenlosen Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen.
Steuervorteile für behinderte Menschen – Kein Streckenverzeichnis mehr bei der Deutschen Bahn
Während bei der Deutschen Bahn früher mit dem Streckenverzeichnis nur bestimmte Strecken in der Umgebung genutzt werden durften, ist diese Beschränkung seit dem Jahr 2011 aufgehoben. Wer die Wertmarke besitzt, darf jetzt bundesweit in der 2. Klasse mit Zügen wie RB, RE und IRE und der S-Bahn fahren. Behinderte mit dem Merkzeichen B, das für Begleitung steht, haben dabei das Recht auf eine kostenlose Begleitperson.
Somit ist das Fahren mit Bus, Bahn, S-Bahn und dem Zug für die Schwerbehinderten und ihre Begleiter zu einer attraktiven Option gegenüber dem Auto geworden. Bei der Steuer lässt sich noch weiteres Geld durch den Behinderten einsparen. Denn das Einkommensteuergesetz gewährt Steuererleichterungen schon ab einem GdB von 25%. Sind beide Ehepartner behindert, so summieren sich die Erleichterungen, was den Betrag erhöht.
Der Bescheid ist dem Finanzamt in der Regel jährlich erneut vorzulegen, wenn die Steuererklärung abgegeben wird. Besonders hoch ist der Freibetrag bei Menschen dementsprechend mit hohem GdB. Für einen bestimmten Personenkreis bei den Schwerbehinderten wie Hilflosen und Blinden, gibt es bis zu 3700 Euro Steuererleichterungen.
Weitere Vorteile für behinderte Menschen
Es gibt weitere Vorteile für Schwerbehinderte, die teilweise vom Bund und teilweise auch von den Ländern oder den Gemeinden getragen werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit des zeitlich begrenzten, kostenlosen Parkens für das Merkzeichen Bl für Blinde und aG für außergewöhnlich Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer.
Nicht jeder Schwerbehinderte darf auf dem gekennzeichneten Parkplatz parken und er riskiert bei Zuwiderhandlung ebenso eine Strafe wie der nicht behinderte Verkehrsteilnehmer.
Noch eine Anmerkung es gibt keine Prozente, ihr geht es um den GdB. Es ist doch ein unter schied ob ich sage ich bin 100 % schwerbehindert oder ich sage ich habe einen GdB von 100. Viele Arbeitgeber setzten die Aussage der X Prozent leider immer noch mit der Leistungsfähigkeit gleich, was bei GdB von X so nicht der Fall ist.
Sie haben natürlich vollkommen Recht, Vielen Dank
Ihre Behauptung unter „Weitere Vorteile für behinderte Menschen“ ;
Auch im Bereich Job hat der Behinderte Vorteile, denn mit 50% oder einer Gleichstellung ab 30% gibt es zusätzlichen Urlaub von fünf Tagen pro Jahr und mehr Pausen.
UNWAHR !
5 Tage Sonderurlaub werden nur bei einem GDB ab 50 gewährt ! Nicht für Gleichgestellte.
…und Prozent ist schon lange nicht mehr.
Es sind grade der Behinderung……
Vielen Dank für den Hinweis, der Fehler wurde behoben. Grüsse Enrico
Frage zu versteuerndes Einkommen (EST):
Kann man bei dem zu versteuernden Einkommen einen Freibetrag geltend machen?
Schwerbehindertenausweis B Merkzeichen G, H, GdB 100
Danke für die Bemühungen