Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Regelaltersrente bei Schwerbehinderung Eine der wichtigsten Vergünstigungen, die mit der Feststellung der Schwerbehinderung verbunden sind, ist die Möglichkeit, vorzeitig Altersrente beziehen zu können. Schwerbehinderte Menschen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis berufstätig waren, können früher als Nichtbehinderte die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.