Behindertenparkplatz
Behindertenparkplatz – Darf ich mit einem Schwerbehindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz parken? Nein, dafür gibt es einen besonderen blauen Parkausweis. Dieser ist nur dann vom zuständigen Ordnungsamt zu bekommen, wenn in dem Schwerbehindertenausweis zum Beispiel das Merkzeichen„aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) vermerkt ist. Alle anderen Autofahrer, auch mit Schwerbehindertenausweis, dürfen ihr Fahrzeug nicht auf ausgewiesenen Blindenparkplätzen abstellen.