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Gleichstellung

Durch | 9. September 2013

Gleichstellung behinderter Menschen – Das Jobcenter ist auch unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, dem behinderten Arbeitssuchenden mit einem Grad der Behinderung 30 den Behinderten mit einem Grad der Behinderung 50 gleichzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Wohnsitz, sowie ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort oder / und ihre Beschäftigung auf einen zu vermittelten Arbeitsplatz laut § 73 des Gesetzbuches rechtmäßig im Geltungsbereich… Weiterlesen »