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Klage beim Sozialgericht

Durch | 14. November 2014

Widerspruch und Klage beim Sozialgericht – Sollte Sie der Entscheidung des zuständigen Versorgungsamtes über die Feststellung der Behinderung nicht zustimmen, so können Sie Widerspruch einlegen. Wichtig bei einem Widerspruch ist die gesetzliche Frist einzuhalten. Die Frist die Sie unbedingt einhalten müssen beträgt 4 Wochen. Sollten Sie anstatt den Widerspruch schriftlich einzureichen persönlich bei Ihrem Versorgungsamt vorsprechen,  ist dies natürlich… Weiterlesen »