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Leistungen zur Teilhabe

Durch | 5. April 2014

Leistungen zur Teilhabe am Berufs und Arbeitsleben und Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen. Seit 2009 ist die UN Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. Das Ziel der Behindertenrechtskonvention ist die selbstbestimmte teilhabe behinderter Menschen. Der Teilhabe am Arbeitsleben kommt eine wichtige Rolle zu und hier hält das LVR Integrationsamt eine Reihe an Angeboten zur Unterstützung behinderter Menschen bereit. Denn die Aufgabe… Weiterlesen »