Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche – Der Begriff des Nachteilsausgleiches ist in § 126 Abs. 1 SGB IX definiert: Nachteilsausgleiche sind Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen. Der Schwerbehindertenausweis gilt unter anderem auch als Nachweis zum Beispiel über den Grad einer Behinderung, damit der Behinderte seine ihm vom Staat gesetzlich zugesicherten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche, die er durch seine… Weiterlesen »