Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
Schwerbehinderung und Kündigungsschutz – Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX Schwerbehinderung und Kündigungsschutz – Schwerbehinderte Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen nach §§ 85-92 des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB IX) einen besonderen Kündigungsschutz. Als schwerbehindert gilt (nach § 2 Abs. 2 SGB IX) eine Person, die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 aufweist.… Weiterlesen »