Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente Erwerbsminderungsrente – Bis 31.12.2000 gab es die jetzige Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente. Als berufsunfähig galt ein Mitglied der Rentenversicherung, wenn wegen Krankheit oder Behinderung die Leistungsfähigkeit für weniger als 6 Stunden bestand. Neue Anträge können nur noch auf Erwerbsminderung gestellt werden. Wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, kann bei Berufsunfähigkeit aber eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. In… Weiterlesen »