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Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes

Durch | 19. Februar 2014

Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes – Es ist möglich, dass gegen eine Entscheidung des Versorgungsamtes berufen werden kann, wenn man mit der Entscheidung unzufrieden bzw. nicht einverstanden ist. Die Frist liegt bei vier Wochen nach dem Eintreffen des Schreibens. Der Widerspruch kann mittels Telefax, Briefpost, E-Mail wie Telegramm oder auch zur persönlichen Vorsprache direkt beim Versorgungsamt mit Niederschrift aufgenommen… Weiterlesen »