Tipps zum Thema Mobilität für Menschen mit Handicap

Durch | 9. August 2013

Erleichterungen im öffentlichen Personenverkehr

Für schwerbehinderte Personen mit Einschränkungen Ihrer Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr, können die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nutzen. Voraussetzungen für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs sind die Eintragung der folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:

• G
• aG
• H
• GI
• Bl

Personen mit den Merkzeichen G, aG, oder Gl müssen ein Beiblatt mit Wertmarke erwerben. Die Kosten für das Beiblatt mit Wertmarke belaufen sich auf 60, 00 € und müssen dem Schwerbehindertenausweis beigefügt werden. Was bedeute aber Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs? Zum öffentlichen Nahverkehr zählen unter anderem Strassenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen oder Linienbusse. Züge im öffentlichen Nahverkehr können von der gehandicapten Person im Umkreis von 50 km genutzt werden. Ausgeschlossen von dieser Reglung sind IC / EC / ICE Züge. Schiffe im Linienverkehr können wiederum kostenlos genutzt werden. Sollte die betroffene Person das Merkzeichen „B“ eingetragen haben so fährt die Begleitperson immer kostenlos mit. Orthopädische Hilfsmittel oder Blindenführhunde dürfen auch kostenlos mitgeführt werden.

Tankerleichterungen

Jeder Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte kennt die Probleme beim Tanken, daher bieten in Deutschland immer mehr Tankstellen (mittlerweile über 400) Hilfe beim betanken des Autos an. Möglich macht dies eine Technik mit dem Namen DRS – Dienst Ruf System. Das System DRS ist mit einem Sender und einem Empfänger ausgestattet. Dadurch kann die gehandicapte Person während des Tankvorganges im Auto sitzen bleiben, weil schon vor dem Tanken ein Signal an die jeweilige Tankstelle gesendet wird und vorhersagt das Sie in Kürze eintreffen. Ein entsprechendes Antragsformular bekommen Sie beim ADAC oder im Internet unter:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2012-Parkerleicherungen_für_Behinderte_51632.pdf

Behindertentoiletten

Jeder Rollstuhlfahrer hatte mit Sicherheit schon mal Probleme mit dem Schlüssel der Behindertentoilette, nie ist er da wo er gebraucht wird und meistens werden Rollifahrer erst mal Quer über den Parkplatz zur Kasse der Tankstelle oder des Restaurants geschickt um den Schlüssel abzuholen. Dieses Problem löst sich mit einem Zentralschlüssel in Luft auf:-) Dieser Zentralschlüssel passt nicht nur auf deutschen Behindertentoiletten sondern europaweit. Mit den folgenden Merkmalen können Sie den Zentralschlüssel auf deutschen und europäischen Autobahntoiletten nutzen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Zentralschlüssel für Behindertentoiletten Deutschland & Europa

• Merkzeichen: „aG“, „Bl“, „H“, „B“
• Grad der Behinderung mindestens 70 + Merkzeichen „G“
• Grad der Behinderung mindestens 90

Unter der folgenden Adresse können Sie den Zentralschlüssel bestellen:

Club Behinderter und Freunde (CBF)
Pallaswiesenstrasse 123a
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 / 81 22-0
Fax: 06151 / 81 22-81

TÜV Gebühren Erlass

Wenn Sie ein Auto haben kenn Sie das Ihr Wagen muss alle zwei Jahre zum TÜV dieser Sachverhalt ändert sich auch nicht für Fahrzeuge schwerbehinderter Personen. Genau wie jedes andere deutsche Fahrzeug muss sich auch dieses alle zwei Jahre den kritischen Blicken des TÜV Abnehmers unterziehen. Auch die Gebühren unterscheiden sich in kleinster Weise von denen eines Nichtbehinderten. Bei Hilfen die im Auto verbaut wurden wie Einstiegshilfen oder Fahrassistenz Systeme die auch alle zwei Jahre untersucht werden müssen verhält sich die Lage aber anders. Die Kosten bei behindertengerechten Anbau oder Umbauten werden meist von den Behörden oder Berufsgenossenschaften übernommen. Die Übername der Kosten für die behindertenspezifische Fahrzeuguntersuchung seitens der Behörden ist eine Kann Reglung. Die jeweilige Behörde kann Mus aber nicht die Kosten übernehmen.

Befreiung der Helm oder Gurtpflicht

Sollten es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht Möglich sein einen Gurt beim Autofahren oder Helm beim Motorrad fahren zu tragen so kann eine Sondergenehmigung ausgestellt werden. Mit dieser Genehmigung wird Ihnen eine Befreiung der Gurt oder Helm Pflicht erteilt. Für eine Befreiung ist ein ärztlichen Gutachten erforderlich.

Reisen – Infoquelle Internet

Wenn Sie Informationen rund um das Thema „Reisen“ suchen kommen Sie um das Internet nicht herum. Leider befinden sich so viele Informationen im Netz das es dem Suchenden oft nicht leicht fällt die guten von den schlechten Infos zu trennen. Hier bietet die Seite des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Angebote speziell für körperbehinderte Menschen.

✓ Unter www.bsk-ev.org finden Sie Reiseangebote speziell für behinderte Menschen

Ein weiteres Handicap Portal im Netz ist „Handicaptravel“ hier finden Schiff und Boot Begeisterte reichlich Infos zum Thema Hausboot Reisen für Menschen mit Handicap.

✓ Urlaub auf dem Hausboot Infos unter: www.handicaptravel.de

Ein weiteres Infoportal das seit 2007 interessierte Leser das behindertengerechte Reisen schmackhaft machen will ist Behindertengerechte-Reisen.com hier finden körperbehinderte oder auch ältere Personen das passende Reiseziel. Von der Kreuzfahrt bis zum Campingurlaub hier gibt es jede Menge Hilfreicher Infos rund um das Thema Handicap Reisen.

✓ Infoportal zum Thema Reisen mit Handicap www.behindertengerechte-reisen.com

Ein Gedanke zu “Tipps zum Thema Mobilität für Menschen mit Handicap

  1. Gretl Hendricks

    Ich wusste noch gar nicht, dass es Systeme gibt, um Menschen mit Behinderungen das Tanken zu erleichtern. Ich denke auch so ein Rufsysatem für Altenheime trägt einen Teil zur Barrierefreiheit bei. ich bin froh in einer Gesellschaft zu leben, in der auch an diejenigen gedacht wird, die nicht alles alleine können.

    Antworten

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