Vergünstigungen – Auto und Verkehr

Durch | 11. September 2013

Vergünstigungen – Auto und Verkehr – Laut dem deutschen Gesetzgeber haben behinderte Personen einen Anspruch auf Erleichterungen im Bereich Fahrzeuge und Verkehr. Einige dieser Erleichterungen sind steuerlicher Art die anderen betreffen die kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Wer hat Anspruch auf Erleichterungen im öffentlichen Nahverkehr? Personen mit dem Merkzeichen „H“ oder „BL“ im Schwerbehindertenausweis haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr.

Diese Verkehrsmittel genutzt werden:

  • U-Bahn
  • Bus
  • S-Bahn
  • Deutsche Bahn im Umkreis von 50 km zum Wohnort – 2. Klasse
  • Schiffe im Linienverkehr
  • Fähren – Übersetzverkehr im Nahbereich

Beantragung der Gebührenermäßigung im öffentlichen Nahverkehr

Vergünstigungen – Auto und Verkehr

Die zum Teil kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ist gesetzlich festgelegter Anspruch. Aber wie soll es auch anders sein, dieser Anspruch muss zunächst erst mal beantragt, geprüft und ausgestellt werden. Eigentlich würde es reichen,  dass die behinderte Person im Bus oder Bahn einfach den Schwerbehindertenausweis vorzeigt um von seinem Recht auf kostenloser Beförderung Gebrauch zu machen. Aber die deutsche Gründlichkeit und Bürokratie lässt so etwas natürlich nicht zu! Das heißt der Bürger muss sich beim zuständigen Versorgungsamt ein Beiblatt mit Wertmarke die dem  Schwerbehindertenausweis beiliegen soll.

Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ist nicht auf unbegrenzte Zeit ausgestellt, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder auch sechs Monate. Diese Wertmarken müssen käuflich erworben werden zum Preis von 60,- bzw. 30,- Euro. Für sechzig Euro im Jahr oder 5 Euro im Monat unbegrenzt den öffentlichen Nahverkehr nutzen ist ein faires Angebot. Sie sind verpflichtet den Schwerbehindertenausweis + Wertmarke immer bei sich zu tragen. Aber auch Begleitpersonen können diese Vorteile in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist jedoch, der behinderte benötigt einen ständigen Begleiter. Auch für die Mitnahme von verschiedenen Hilfsmitteln wie Rollstühle, Gehilfen oder Taschen fallen keinerlei Gebühren an.

Die Erleichterungen im öffentlichen Fernverkehr

Gehandicapte Personen haben selber keinen Anspruch, aber deren Begleiter haben einen Anspruch auf Freifahrt im Fernverkehr. Das gilt für Begleitpersonen von Personen mit Merkzeichen „B“ (ständige Begleitperson notwendig) und „BL“ (Blinde). In diesen beiden Fällen kann die Begleitperson kostenlos bundesweit mit der Bahn fahren.

In welchen Zügen fährt die Begleitperson kostenlos?

Diese Züge können kostenfrei und bundesweit genutzt werden:

  • Alle Züge im öffentlichen Nahverkehr
  • Alle Züge im öffentlichen Fernverkehr
  • Deutsche Bahn Auto Zug
  • Nachtzüge aber nur Sitzabteile keine Schlafwagen

7 Gedanken an “Vergünstigungen – Auto und Verkehr

  1. müller herbert

    Schwerbehindertenausweis – Anfrage: Erleichterungen im Öffentlichen Fernverkehr
    Kann die Begleitperson den Anspruch auch über den Tod des Partners (schwerbehindert)
    mit einem Ausweis dauerhaft nutzen, oder ist in einem Zeitrahmen die Berechtigung
    erneut nachzuweisen?
    Müller Herbert
    Rosmarinweg 40
    88662 Überlingen

    Antworten
    1. enrico Beitragsautor

      Hallo Herr Müller,

      ich denke nicht das der Anspruch über den Tod der behinderten Person hinaus, genutzt werden darf.
      Grüsse Enrico Geduhn

      Antworten
  2. Pingback: Schwerbehindertengesetz

  3. Günster Walter

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es wäre sinnvoll die Webseite einmal zu aktualisieren. Der Eigenanteil für das Beiblatt zur kostenlosen
    Beförderung stimmt schon seit 3 Jahren nicht mehr .

    Mit freundlichen Grüßen
    W.Günster

    Antworten
  4. Karl Edmund

    Diese Wertmarken müssen käuflich erworben werden zum Preis von 60,- bzw. 30,- Euro. Für sechzig Euro im Jahr oder 5 Euro im Monat unbegrenzt den öffentlichen Nahverkehr nutzen ist ein faires Angebot.
    ************************************
    Ihre Ausführung ist überholt.
    Inzwischen kostet die Wertmarke für 1 Jahr 80 Euro, bzw. 40 Euro für 1/2 Jahr
    und auch der Behinderte hat damit freie Fahrt mit der Bahn bundesweit im Nahverkehr.

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