
In der häuslichen Pflege kümmern sich in der Regel Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen um die Pflegebedürftigen. Doch was passiert, wenn die mit der Pflege beauftragten Personen ihre Tätigkeit nicht ausüben können?
Fallen die Pflegepersonen aus , weil sie zum Beispiel selbst krank sind, wichtige persönliche Dinge zu erledigen haben oder einfach nur in den wohlverdienten Urlaub fahren, kann die Pflegetätigkeit auf Antrag von anderen übernommen werden. Diesbezüglich bieten verschiedene professionelle Pflegebetreuungsunternehmen im Internet ihre Dienste an. Die Kosten für die sogenannte Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse.
Wer kann die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.?
Es gibt zahlreiche Gründe, um eine Verhindertenpflege zu beanspruchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Urlaub, Krankheit oder einen Theaterbesuch handelt. Wichtig ist nur, dass ein triftiger Grund bei der Beantragung der Verhindertenpflege angegeben wird.
Voraussetzungen für eine Verhindertenpflege:
- Anerkannte Pflegestufe liegt vor
Seit dem 01.01.2015 genügt Pflegestufe 0, jedoch mit eingeschränkter Alltagskompetenz. - Die pflegebedürftige Person befindet sich schon seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Pflege
- Als Maßstab gilt meist der Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe
- Die bisherige Pflege wurde von Angehörigen, Verwandten, Nachbarn oder anderen ehrenamtlichen Personen durchgeführt
- Dabei spielt die Zeitspanne der Versorgung keine Rolle, sofern der Pflegende
mindestens einmal in der Woche bei der zu pflegenden Person tätig ist. - Der Einsatz von Pflegediensten rechtfertigt keine Beantragung einer Verhindertenpflege
Muss die Verhindertenpflege schon im Voraus beantragt werden?
Bei der Verhindertenpflege handelt es sich nicht um keine Sachleistung, sondern um eine Kostenerstattung. Demnach schickt der beauftragte Pflegedienst die Rechnung an die versicherte Person. Diese leitet die Rechnung an die Pflegekasse weiter. In der Regel rechnet der Pflegedienst über eine entsprechende Abtretungserklärung des Auftraggebers direkt mit der Pflegekasse ab. Eine vorherige Beantragung der Verhinderungspflege ist nicht notwendig. Faktisch gesehen ist die Rechnungsquittung zugleich der Antrag auf Kostenübernahme.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Seit Januar 2015 zahlt die Pflegekasse maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Dabei richtet sich die Höhe der Zahlung danach, wer die Pflege durchführt. Handelt es sich um einen professionellen Pflegedienst, wird die volle Summe erstattet. Wird allerdings die Ersatzpflege zum Beispiel von Angehörigen übernommen, steht diesem nicht der volle Verhinderungspflegesatz zu. Ein nahestehender Angehöriger erhält rund das 1,5-Fache des Pflegegeldes. Fallen besondere Kosten oder Aufwendungen an, kann es auch aber zur Auszahlung des vollen Pflegesatzes von bis zu 1.612 Euro kommen.
Wie lange dauert die Verhindertenpflege?
Die Pflegekassen gewähren ihre Leistungen bei der Verhindertenpflege für 42 Tage, die über das ganze Jahr verteilt werden können. Demnach kann die Verhindertenpflege wochen.-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
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