Versorgungsamt Emmendingen

Versorgungsamt Emmendingen
Landratsamt Emmendingen
Bei Krankheit, Unfall oder anderen Leiden durch die Sie Einschränkungen im Leben und Alltag haben, so können Sie diese als Behinderung geltend machen (Feststellung Schwerbehinderung).
Im Bundesland Baden-Württemberg muss der Grad einer Behinderung GdB. von den Landratsämtern festgestellt werden. Die Landratsämter vergeben ebenfalls:
- Merkzeichen
- Nachteilsausgleiche
- Schwerbehindertenausweise
Versorgungsamt Emmendingen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Tel.: 07641/451-0
Fax: 07641/451-3009
E-Mail: sozialamt@landkreis-emmendingen.de
Internet: www.landkreis-emmendingen.de