Versorgungsamt Emmendingen



Versorgungsamt Emmendingen

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Landratsamt Emmendingen

Bei Krankheit, Unfall oder anderen Leiden durch die Sie Einschränkungen im Leben und Alltag haben, so können Sie diese als Behinderung geltend machen (Feststellung Schwerbehinderung).

Im Bundesland Baden-Württemberg muss der  Grad einer Behinderung GdB. von den Landratsämtern festgestellt werden. Die Landratsämter vergeben ebenfalls:

  • Merkzeichen
  • Nachteilsausgleiche
  • Schwerbehindertenausweise

Versorgungsamt Emmendingen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen

Tel.: 07641/451-0
Fax: 07641/451-3009
E-Mail: sozialamt@landkreis-emmendingen.de
Internet: www.landkreis-emmendingen.de