Versorgungsamt Arnstadt

Versorgungsamt Arnstadt
Für die Feststellung einer Schwerbehinderung nach § 69 SGB IX waren bis April 2008 die staatlichen Versorgungsämter zuständig. Die Zuständigkeit ist seit 1. Mai 2008 beim Landkreis.
Für die folgenden Vorgänge ist das Versorgungsamt – Landratsamt nun zuständig:
- Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung (Erst- und Neufeststellung)
- Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises und dessen Verlängerung
- Ausgabe von Wertmarken und Streckenverzeichnissen an Berechtigte
Ansprechpartner:
Frau A. Klein
Sozialamt – Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenrecht, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Sozialamt – Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenrecht, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon: 03628 738-370
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Frau B. Körber
Sozialamt – Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Sozialamt – Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon: 03628 738-372
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
Web: Landratsamt Arnstadt
Die Aufgaben des Versorgungsamtes in Arnstadt sind:
- Bearbeitung Merkzeichen
- Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
- Ausstellung eines Ausweises
- Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
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