Versorgungsamt Arnstadt

Versorgungsamt Arnstadt

Versorgungsamt Arnstadt

Versorgungsamt Arnstadt

Für die Feststellung einer Schwerbehinderung nach § 69 SGB IX waren bis April 2008 die staatlichen Versorgungsämter zuständig.  Die Zuständigkeit  ist seit 1. Mai 2008 beim Landkreis.

Für die folgenden Vorgänge ist das Versorgungsamt – Landratsamt nun zuständig: 

  • Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung (Erst- und Neufeststellung)
  • Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises und dessen Verlängerung
  • Ausgabe von Wertmarken und Streckenverzeichnissen an Berechtigte

Ansprechpartner:

Frau A. Klein
Sozialamt – Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenrecht, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon: 03628 738-370
Frau B. Körber
Sozialamt – Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon: 03628 738-372
Die Aufgaben des Versorgungsamtes in Arnstadt sind:

Anfahrt zum Versorgungsamt Arnstadt