Versorgungsamt Hildburghausen

Versorgungsamt Hildburghausen
Landratsamt Hildburghausen
Zuständig für:
- Feststellung Grad der Behinderung
- Ausstellung Schwerbehindertenausweis
- Blindengeld
Durch eine Behördenstrukturreform der folgenden kommunalisierte Aufgaben
- Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
- Bearbeitung und Zahlung von Blindengeld
- Blindenhilfe
Die Versorgungsämter in Gera, Suhl sowie Erfurt wurden aufgelöst. Durch diesen Wechsel der Zuständigkeiten sind infolge dessen rund 10 500 Fälle in die Bearbeitung der Kreisverwaltung. Deshalb kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen.
Schwerbehinderte Personen sind dies aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit. Eine Schwerbehinderung besteht ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Weitere Informationen
Sachbearbeiter:
Herr Frank Simon
Jugend- und Sozialamt/ bes.Sozialhilfe
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Herr Frank Simon
Jugend- und Sozialamt/ bes.Sozialhilfe
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Anfahrt zum Versorgungsamt Hildburghausen: