Versorgungsamt Hildburghausen



Versorgungsamt Hildburghausen

Versorgungsamt Hildburghausen

Versorgungsamt Hildburghausen

Landratsamt Hildburghausen
Zuständig für:

  • Feststellung Grad der Behinderung
  • Ausstellung Schwerbehindertenausweis
  • Blindengeld

Durch eine Behördenstrukturreform der folgenden kommunalisierte Aufgaben

  • Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
  • Bearbeitung und Zahlung von Blindengeld
  • Blindenhilfe

Die Versorgungsämter in Gera, Suhl sowie Erfurt wurden aufgelöst. Durch diesen Wechsel der Zuständigkeiten sind infolge dessen rund 10 500 Fälle in die Bearbeitung der Kreisverwaltung. Deshalb kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen.

Schwerbehinderte Personen sind dies aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit. Eine Schwerbehinderung besteht ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

Weitere Informationen

Sachbearbeiter:
Herr Frank Simon
Jugend- und Sozialamt/ bes.Sozialhilfe
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Telefon: 03685/445-371
Fax: 03685/445-580
E-Mail: simonf@lrahbn.thueringen.de

Anfahrt zum Versorgungsamt Hildburghausen: