
Welche Möglichkeiten hat eine Schwerbehinderte Person wenn das Versorgungsamt nicht reagiert und untätig bleibt?
Wenn das Versorgungsamt nicht reagiert und untätig bleibt! Welche Möglichkeiten haben Sie als Antragsteller?
Beispiel aus der Praxis:
Herr oder Frau Mustermann hat beim zuständigen Versorgungsamt korrekt und im erforderlichen Zeitraum Widerspruch eingelegt. Nun sind seit dem Widerspruch ein halbes Jahr vergangen ohne eine Antwort seitens des Versorgungsamtes. Welche Möglichkeit besteht das Versorgungsamt zu zwingen auf ihren Widerspruch zu antworten und eine Entscheidung zu fällen?
Wenn das Versorgungsamt nicht auf den Widerspruch antwortet!
Es macht absolut keinen Sinn Monate auf eine Entscheidung vom zuständigen Versorgungsamt zu warten. In diesem Fall ist es vorteilhaft eine Rechtsschutzversicherung zu haben und einen Anwalt zu beauftragen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Kosten für ein Anschreiben selber zahlen.
Verlieren Sie auf keinen Fall noch mehr Zeit. Setzen Sie das Versorgungsamt mit einem Anschreiben von Ihrem Anwalt unter Druck und geben Sie dem Sachbearbeiter eine Frist um über den Widerspruch zu entscheiden.
Das Versorgungsamt steht in der Pflicht binnen drei Monaten über ihren Fall zu entscheiden. Sie haben nun die Möglichkeit beim Sozialamt eine Untätigkeitsklage § 88SGG einzureichen. Die Pflicht des Sozialamtes ist es das Versorgungsamt zu zwingen über den Widerspruch zu entscheiden.
Tipp:
Versuchen zu erst anzudrohen eine Untätigkeitsklage § 88SGG gegenüber dem Versorgungsamt einzureichen. In den meisten Fällen reicht das aus um eine Bearbeitung zu erzwingen.
Danke für diesen Artikel!
Wie ist es denn, wenn es nicht um den Widerspruch, sondern den ursprünglichen Antrag geht? Wie viel Zeit hat die Behörde dafür?
Freundliche Grüße
Toⅼl gemacte Website, das Layօut gefaeⅼlt mir sehr gut!
War bestimmt ’n haufen Arbeit.
Mir wurde 2015 im Juni ein Behindertenausweis zugeschickt, obwohl ich nie einen Behindertenausweis beantragt hetzen. Ich wurde vorher noch nicht mal darueber informiert und gefragt, ob ich ueberhaupt ein Behindertenausweis haben moechte und eine Unterschrift hatte ich auch nicht gegeben. Ich habe keine Behinderung und ich moechte auch kein Behindertenausweis haben. Ich hatte 2015 den Behindertenausweis als ich den geschickt bekam, sofort noch am selben Tag in der Muelltonne geworfen und ich moechte, dass das sofort rueckgaengig gemacht wird, so als haette ich nie einen Behindertenausweis zugeschickt bekommen und ich moechte, dass das sofort aus den Akten entnommen wird und ich moechte nicht meh, dass das mit dem Behindertenausweis bei den Aemtern in den Akten registriert ist und alles aus den Akten entnommen wird. Vielen Dank! Meine Adresse lautet :Dennis Gettler, Wiemecker Str. 22,59809 Bestwig. Mit freundlichen Gruessen, Dennis.
Hallo Ich habe seit 2013 100% Schwerbehinderung!!Nach einer Kunstherz OP und 2maliger Darm OP hat ich einen verschechterungsantrag beim Versorgungsamt Koblenz gestellt!! Vertröstung durch Sachbearbeiter.die Sache müsste durch einen Sachbearbeiter(Gutachter!!ausserhalb des Versorgungsamt ..Das ist nun schon zig Monate her..Meine 100% Schwerbehinderung wurde vor 2013 durch ein Gerichtsurteil festgestellt!! Also! woran liegt diese verschlepperei!!Als Schwerbehindeter fühle ich mich diskriminiert?? Da muss nichts neu beurteilt werden!!Auf baldige Entscheidung ???? .Mfg Dieter Liesenfeld!!