Widerspruch Versorgungsamt

Widerspruch Versorgungsamt
Sie haben einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt aber Ihr Antrag wurde vom zuständigen Versorgungsamt abgelehnt? Die Ermittlung zur Feststellung einer Behinderung hat sich natürlich zum Ziel gesetzt ein bestimmtes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zu erlangen um an die gesetzlichen Nachteilsausgleich gewährt zu bekommen.
Sollte der Antrag nicht stattgegeben so haben Sie das Recht Wiederspruch beim zuständigen Versorgungsamt einzulegen. Stellen Sie Anträge an das Versorgungsamt auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft immer schriftlich, genauso wie den Widerspruch. Bei Ablehnung hat jeder das Recht auf Überprüfung der Entscheidung durch das Versorgungsamt.
Durchführung des Widerspruchverfahrens
Mit einer Durchführung des Widerspruchverfahrens bekommt das Versorgungsamt die Gelegenheit, die Entscheidung nochmals zu überprüfen und gegebenfalls zu revidieren. Sie haben also nicht die Möglichkeit gegen eine ablehnende Entscheidung seitens des Versorgungsamtes gerichtlich vorzugehen.
Es können jedoch weitere oder auch neue Gesichtspunkte zur Begründung des Antrages vorgelegt werden. Das sogenannte Feststellungsverfahren wird mit dem Erlass eines Bescheides abgeschlossen. Der Bescheid muss dem Antragsteller bekannt gegeben werden. In der Regel erfolgt die Bekanntmachung schriftlich per Postzustellung. Mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe beginnt auch die Frist für den Wiederspruch.
Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte immer schriftlich erfolgen und per Einschreiben versandt werden, so haben Sie später einen Nachweis. Eine Begründung des Widerspruchs muss nicht angegeben werden. Es empfiehlt sich aber eine entsprechend plausible Begründung anzugeben da Ihr Widerspruch ansonsten nicht positiv ausfallen wird. Sie können eine Begründung auch nachreichen. Legen innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist nicht das Datum des Poststempels sondern, wann der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist.
Widerspruch Versorgungsamt – Ablauf des Widerspruchverfahrens

Widerspruch einlegen beim Versorgungsamt
Über Ihren Antrag auf Widerspruch entscheidet die Widerspruchsbehörde mit einem sogenannten Widerspruchsbescheid. Das für Sie zuständige Sozialgericht wird den Widerspruch in einem Klageverfahren auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen. Zum Zweck der Überprüfung wird das Gericht neue Gutachten in Auftrag geben die Auskunft über Ihren derzeitigen Gesundheitszustand geben. Nach einer mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht erneut über Ihren Wiederspruch.
Die mündliche Verhandlung soll dem Antragsteller die Möglichkeit geben seinen Widerspruch mit Fakten darzulegen und zu untermauern. Die Behörde hat die Möglichkeit dem Widerspruch abzuhelfen und dem Begehren des Antragstellers zu entsprechen. Auch im Widerspruchsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, das heißt, die Behörde hat den Sachverhalt von Amtes wegen weiter aufzuklären. Gegen das Urteil des Sozialgerichtes können Sie Widerspruch beim Landessozialgericht oder schließlich beim Bundessozialgericht einlegen.
Kosten eines Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos. Gerichtskosten oder Kosten für einem vom Gericht beauftragen Gutachters fallen ebenfalls nicht an. Die einzigen Kosten die der Antragsteller tragen muss, sind die vom eigenen Anwalt. Es besteht jedoch kein Anwaltszwang vor dem Sozialgericht. Aufgrund der komplexen Rechtslage und der Rechtsmaterie empfiehlt es sich jedoch einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen.
Download Muster Vordruck „Widerspruch an das Versorgungsamt“
Hier können Sie einen Muster Vordruck downloaden in dem Sie nur noch Ihre persönlichen Daten eingeben. Sie können die Daten des Vordrucks einfach in Ihr Word.doc kopieren.
Nachträgliche Änderungen
Natürlich ist es möglich, dass sich die gesundheitlichen Bedingungen verschlechtern. Eine wesentliche Änderung liegt bei einer Änderung des Gesundheitszustandes vor, die zu einer Änderung des GdB Grades von wenigstens 10 führt oder die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich jetzt erfüllt werden oder auch nicht mehr vorliegen. Die Beantragung eines Änderungsauftrages ist für den Behinderten jederzeit ohne Beschränkungen möglich. Ein Änderungsantrag sollte aber wirklich nur gestellt werden, wenn es Anhaltspunkte für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorliegen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den Artikel.
Meine Mutter wurde zu 70% und mit dem Merkzeichen „G“ eingestuft. Soweit so gut, doch wir denken, dass über diesen 70% liegt und haben somit widersprochen. Über die Antwort welche wir erhalten haben, mussten wir erst einmal schmunzeln:
„Sehr geehrte Frau …,
über Ihren Widerspruch gegen den Bescheid vom 07.08.2014 können wir noch nicht entscheiden.
Die von Ihnen gewünschten Unterlagen umfassen einschließlich versorgungsärztlicher Stellungnahmen 121 Kopien, für die wir pro Kopie 50 Cent in Rechnung stellen müssen.
Bitte teilen Sie mit, ob damit Einverständnis besteht.
Ggf. senden wir Ihnen eine Rechnung zu, nach deren Begleichung Sie die Kopien umgehend erhalten.
Mit freundlichen Grüßen“
Nachdem schmunzeln habe ich dort anrufen wollen und dies wörtlich zum Ausdruck bringen und gleichzeitig fragen, ob die Möglichkeit bestünde, dass wir unseren kleinen Kopierer mitnehmen, um die genannten Kopien von den Unterlagen zu machen. Vielleicht ist es besser, dass das Telefonat nie zustande gekommen ist, denn so habe ich noch die Möglichkeit mir Ihre Meinung dazu anzuhören.
Somit wäre ich Ihnen sehr dankbar zu wissen, wie Sie auf so ein Schreiben reagiert hätten, zumal 50 Cent für eine Kopie von einem Amt sehr unverschämt sowie gewinnorientiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Nedim
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Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ein Fahrausweis in Zukunft nicht mehr benötigt wird.
Entstandene Kosten für 2018-2019 bitte ich zu berücksichtigen, da keine Verwendung, wegen Privat- Fahrzeug, bestand.
Abs: Renate K.
Habe ende letzten Jahres eine Erhöhung meines GdB beantragt.
abe dann den neuen Ausweis mit dem gleichen Behinderungsgrad zurückbekommen.
Bei mir hat es im Oktober eine Darmkrebs OP gegeben mit anschließender
Chemotherapie. Wird das in keiner Weise berücksichtigt.
Aussteller Landratsamt Rems Murr Kreis / 06910684
Krankenhausbericht liegt Ihnen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich
Hallo, sorry wir sind leider nicht das Versorgungsamt.
Gute Besserung
Enrico
Ich habe bei Widerspüchen gute Erfahrungen gemacht, wenn die Antragsteller eine Beschreibung Ihrer Symptome beilegen, aus der die Gutachter sehen können, wie sich die Einschränkungen im Alltag auswirken. So habe ich es mal bei einer Weierbildung gehört und seitdem rate ich das. Mehr dazu ist hier mit einem Beispiel zusammengefasst: https://www.handicap-bazar.de/die-5-haeufigsten-fragen-zum-antrag-auf-schwerbehinderung/
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