Wiedereingliederung durch das Hamburger Modell

Durch | 15. August 2016

Stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess durch das Hamburger Modell

Wiedereingliederung durch das Hamburger Modell

Wiedereingliederung durch das Hamburger Modell

Wiedereingliederung durch das Hamburger Modell – Mit dem Hamburger Modell soll eine in mehreren Stufen eingeteilte Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsalltag erfolgen. Es ist einem langzeitig Erkrankten nicht möglich, gleich den vollen Arbeitstag zu leisten. Eine Gewöhnungszeit auch für diesen anders geregelten Tagesablauf ist sozial verträglicher. Dem Arbeitgeber obliegt die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer diese Form der Wiedereingliederung zu ermöglichen. Die Bedingungen dafür sind im SGB IX § 84 geregelt.

Wiedereingliederung durch das Hamburger Modell

Wiedereingliederung durch das Hamburger Modell – Voraussetzungen

  1. der Arbeitnehmer war zuvor 6 Wochen lang schon arbeitsunfähig erkrankt
  2. der Arbeitgeber hat zugestimmt
  3. die Dauer ist variabel-von 6 Wochen bis zu 6 Monaten

Antrag während einer Reha Maßnahme

Im Verlaufe einer Reha Maßnahme kann es zu Verbesserungen des Gesundheitszustandes kommen, die eine berechtigte Hoffnung auf Arbeitsfähigkeit aufkommen lassen können. Gerade bei Rücken- und Gelenkproblemen führen intensive physikalische Behandlungen zu guten Erfolgen. Die Reha Klinik wird in diesem Fall mit ihrer Sozialberatung Unterstützung anbieten.

Gemeinsam wird ein „Wiedereingliederungsplan“ entworfen und zu Papier gebracht. Hier wird der Stufenplan entwickelt mit wie viel Stunden begonnen wird und für welche Zeit. Auch die Art der Tätigkeit kann zunächst abweichend von der eigentlichen Beschäftigung sein. Die Steigerungsstufen werden erarbeitet und in das Formular eingetragen.

Antrag vom Arbeitnehmer zur Wiedereingliederung

Wird im Laufe der Behandlungen bereits eine Tendenz zur Besserung erkannt, kann der Mitarbeiter bereits selber die Initiative ergreifen und den Arzt auf die Möglichkeit über das Hamburger Modell in den Berufsalltag zurückzukehren ansprechen.

Entgeltersatzleistungen

Für die Dauer der Wiedereingliederung erhält der Arbeitnehmer weiter Krankengeld von der Krankenkasse. Die Rentenversicherung übernimmt Übergangsgeldzahlungen, wenn sie in der Zeit leistungspflichtig ist. Die Berufsgenossenschaften oder die Unfallversicherung übernimmt weiter die Zahlung von Verletztengeld.

Von der Arbeitsagentur wird Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt, wenn Leistungspflicht ihrerseits besteht. Insofern ist der Arbeitnehmer als Patient finanziell gesichert für die Zeit der Wiedereingliederung. Eine Entlohnung durch den Arbeitgeber erfolgt erst wieder, wenn die volle Einsatzfähigkeit des erkrankten Arbeitnehmers wiederhergestellt ist.

Entscheidung über das zu leistende Arbeitspensum

In jedem Fall wird der behandelnde Arzt festlegen, in welchem Maße, Art und Umfang der Arbeitnehmer das Modell beginnt und steigert. Eine Überforderung soll damit ausgeschlossen werden. Die Belastbarkeit ist durch den Arzt am ehesten einzuschätzen und mit dem sozialen Dienst in einem Krankenhaus ist ein kompetenter Ansprechpartner gegeben. Es ist durchaus möglich, auch einen Grad der Behinderung feststellen zu lassen. Unterstützung bei der Antragstellung bekommen Arbeitnehmer beim sozialen Dienst.

Abweichende Besonderheit bei schwerbehinderten Arbeitnehmern

Für die schwerbehinderten Mitarbeiter und ihnen Gleichgestellte ist das Modell etwas abweichend geregelt.

Voraussetzungen:

  • Vorlage eines Wiedereingliederungsplanes mit den zumutbaren Arbeiten aus der ärztlichen Sicht
  • Erstellung einer Prognose über die voraussichtliche Dauer und wann mit einer vollen Arbeitsaufnahme gerechnet werden kann. Auch die Aussage über eine voraussichtliche Teilbeschäftigung wird erwartet

Diese Angaben prüft der Arbeitgeber hinsichtlich einer Zumutbarkeit und kann im Ergebnis die Wiedereingliederung ablehnen.

Stufenplan

  • der zu erarbeitende Stufenplan enthält folgende Angaben
  • Beginn und Abschluss der Maßnahme
  • vorzeitige Beendigung mit Angabe von Gründen
  • Arbeitsvertragliche Bestimmungen ruhen

Sollte es zum Abbruch kommen, werden neue Maßnahmen zur Rehabilitation oder auch der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente notwendig.

Durchführung des Hamburger Modells

Diese stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht einen ganz moderaten Aufbau der Arbeitsfähigkeit. Eine langsame Herangehensweise führt nicht zu körperlich überanstrengenden Tagen. Selbst ein Beginn mit 2 h täglich für 1-2 Wochen ist möglich.

Die Absprachen mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber sind nicht zwingend bindend, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit noch nicht ausreichen. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei der Krankschreibung in dieser Zeit.

Ist die Belastbarkeit noch nicht ausreichend, kann die Arbeitszeit jederzeit verringert werden. Der Mitarbeiter kann den Arbeitsplatz jeder Zeit verlassen sollte es sein Gesundheitszustand verlangen.

Wenn aber der Arbeitnehmer 7 Tage lang nicht arbeitsfähig ist, dann ist das Hamburger Modell abgebrochen und die Wiedereingliederung kann noch nicht stattfinden.

Sollten die Bedingungen am Arbeitsplatz auch eine Ursache dafür sein, kann ein klärendes Gespräch mit dem Arzt, mit dem Betriebsrat oder ähnlichem Vertreter der Arbeitnehmerschaft dabei für Abhilfe sorgen. Eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes kann hilfreich sein.

Ein Gedanke zu “Wiedereingliederung durch das Hamburger Modell

  1. Helena Faust

    Ich finde dieser Artikel ist super verständlich geschrieben und sehr hilfreich, danke dafür!
    Ich würde nur gerne Wissen wo die Quellen für die Durchführung des Hamburger Modells her sind.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Liebe Grüße,
    Helena

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