Zehntausenden Pflegeheimbewohner droht Verlust ihres Heimplatzes

Durch | 8. September 2016

Pflegestärkungsgesetz Pflegereform

Pflegereform: Zehntausenden Bedürftigen droht Verlust ihres Heimplatzes

Pflegereform: Zehntausenden Bedürftigen droht Verlust ihres Heimplatzes

Pflegereform: Zehntausenden Bedürftigen droht Verlust ihres Heimplatzes

Durch eine unklare Regelung kann es ab dem 01. Januar 2017 zu einem Missstand kommen, der ca. 80.000 pflegebedürftige Menschen in den Heimen betrifft.

Vorgesehen ist im neuen Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe durch einen Entlastungsbetrag von 125 € zu ersetzen.

Besonders betroffen sind die im neuen Pflegegrad 1 eingestuften Pflegebedürftigen. Für sie ist damit kein Heimplatz finanzierbar geworden.

Wenn der Anspruch auf Sozialhilfe für die Heimbewohner entfällt, werden ca. 80.000 pflegebedürftige Personen von der stationären Pflege ausgeschlossen. Das bemängelt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.in seiner aktuellen Mitteilung vom 06.09.2016.

Ursache Neufestsetzung der Pflegegrade

Die Neufestsetzung der Pflegegrade ab dem 01. Januar 2016, wonach die Heimbewohner mit der Pflegestufe 0 wahrscheinlich in den Pflegegrad 1 wechseln würden, ohne Sicherstellung der Heimkosten durch die Sozialhilfe, ist die Ursache.

Problem ist, dass für ca. 10 % der Heimbewohner die Pflegeversicherung nichts zahlt, weil keine Pflegebedürftigkeit nach Gesetz vorliegt. Diese Menschen müssen nicht gewaschen und gefüttert werden, aber sie können mit ihrem minimalen Pflegebedarf nicht mehr allein in der Häuslichkeit leben. Dafür hat bis jetzt die Sozialhilfe die Kosten getragen.

Es wird keine Verschlechterungen geben

Im Vorfeld wurde immer wieder betont, dass es keine Verschlechterungen geben wird. Im Moment gibt es widersprüchliche Meldungen über die Zuständigkeiten. Das Gesundheitsministerium sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der ersten Reihe.

Von dort wurde betont, dass die betroffenen Personen mit der eingeschränkten Alltagskompetenz in den Pflegegrad 2 eingestuft werden und Anspruch auf Pflegeleistungen haben.

Alle anderen bekämen den neu angesetzten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € statt der bis jetzt ca. 1000€ Sozialleistungen monatlich. Ansonsten gäbe es noch Regelungen nach dem SGB XII, die die Differenz ausgleichen sollen.

Wichtig ist in jedem Fall die Rechtssicherheit für alle betroffenen Heimbewohner, die auf die Zusagen vom Vorfeld hoffen.

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